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5. Steuerliche Behandlung einer LIBOR-Hypothek mit CAP
Eine LIBOR-Hypothek (bei der LUKB Opti-Hypothek genannt) ist ein hypothekarisch gedecktes Darlehen mit einem variablen Zinssatz, dem sogenannten LIBOR- Zinssatz, der von den Banken gegenüber ihrer Kundschaft i.d.R. alle sechs Monate angepasst wird. Um die Kundschaft gegen steigende Zinssätze abzusichern, bieten die Banken dabei eine Versicherung in Form einer CAP-Prämie an. Sollte der LIBOR-Satz den bei Vertragsabschluss festgelegten Höchstzinssatz übersteigen, wird der Kundschaft eine Ausgleichszahlung durch den CAP ausgerichtet. Für die steuerliche Behandlung ist zu beachten, dass die Banken grundsätzlich die von der Kundschaft letztendlich effektiv geschuldeten Schuldzinsen (unter Anrechnung einer allfälligen CAP-Ausgleichszahlung) bescheinigen. Die CAP-Prämie wird in der Regel in den Zinssatz integriert (vgl. nachfolgendes Beispiel).
Es ist allerdings auch denkbar, dass die CAP-Prämie bei Vertragsabschluss einmalig bezahlt wird, was jedoch die grosse Ausnahme bedeuten würde. In einem solchen Fall ergeben sich zwei Möglichkeiten: Entweder wird die bezahlte CAP- Prämie zum Abzug zugelassen und (spätere) Ausgleichszahlungen durch den CAP sind als Vermögensertrag zu erfassen, oder die bezahlte CAP-Prämie kann nicht abgezogen werden und (spätere) Ausgleichszahlungen sind steuerfrei zu belassen.
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Beispiel:
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Hypothek
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Fr. 500‘000
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Zinsabsicherung:
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LIBOR-Maximalzinssatz 3,5%+2% CAP-Prämie (5,5% = Fr. 27'500 p.a.)
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Aktueller LIBOR-Zinssatz
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2,5%
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4,5%
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CAP-Prämie
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2,0%
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2,0%
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Zinssatz inkl. CAP-Prämie
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4,5%
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6,5%
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Schuldzinsen pro Jahr
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Fr. 22'500
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(1)
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Fr. 32'500
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maximal vereinbarte Zinsbelastung (effektiv geschuldet)
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Fr. 27‘500
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(1)
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CAP-Ausgleichszahlung
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Fr. 5'000
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(1) = abziehbare Schuldzinsen, von den Banken ausgewiesen.
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