Weisungen StG § 179 Nr. 4 5. Ausscheidungsverluste bei natürlichen Personen
Für die Behandlung von Ausscheidungsverlusten (Verluste und Gewinnungskostenüberschüsse) gelten die Ausführungen des Kreisschreibens der SSK Nr. 27 "Die Vermeidung von Ausscheidungsverlusten" vom 15. März 2007. Allgemeine Ausführungen zu den natürlichen Personen finden sich in Ziffer 1 des Kreisschreibens.
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