Barrierefreie Darstellung
Logo Kanton Luzern
WWW.STEUERN.LU.CH
 Suche
 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
 Feedback
 Steuern
 Steuerbuch Band 1 Band 2 Band 2a Band 3 Band 4 Band 5
Seite drucken
 Weisungen StG § 40 Nr. 2 

Abzug für dauernde Lasten und Leibrenten

1. Dauernde Lasten

Perimeterbeiträge sind, soweit sie nicht als wertvermehrende Aufwendungen geleistet werden, grundsätzlich Liegenschaftsunterhaltskosten. Sie sind mit der entsprechenden Pauschale abgegolten und können nicht als dauernde Last abgezogen werden (LGVE 1992 II Nr. 12).

Aufwendungen, die für den Konkubinatspartner oder die Konkubinatspartnerin erbracht werden, sind Lebenshaltungskosten und keine dauernde Lasten im Sinne § 40 Abs. 1b StG. Sie können daher nicht abgezogen werden (LGVE 1989 II Nr. 10).

2. Leibrenten

Nach § 29 Abs. 3 StG sind Leibrenten auf der Gläubigerseite nur noch zu 40% steuerbar. Auch auf der Schuldnerseite wird das bisherige Stammschuldmodell durch einen anteilsmässigen, pauschalen Schuldzinsenabzug abgelöst. Dieser Schuldzinsenabzug ist spiegelbildlich zur Besteuerung des Zinsanteils auf der Gläubigerseite ausgestaltet. Das bedeutet, dass auf jeder privat bezahlten Leibrente (auch auf einer solchen, die noch vor dem 1.1.2001 begründet wurde) ein Abzug von 40 % vorzunehmen ist und zwar unabhängig davon, ob bisher die Stammschuld noch nicht abbezahlt wurde und deshalb kein Abzug vorgenommen werden konnte oder ob die Stammschuld abgetragen worden ist und deshalb die geleistete Rente vollumfänglich in Abzug gebracht werden konnte. Ein Vorbehalt gilt lediglich betreffend der Übergangsbestimmungen für Rentenleistungen aus Geschäftsübergabe an Familienangehörige (vgl. LU StB Weisungen StG  25 Nr. 3).

Seite drucken Nach oben