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Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge
Das schweizerische Konzept der Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge ruht auf drei Säulen.
- die AHV als 1. Säule mit dem Zweck, den Existenzbedarf zu decken;
- die berufliche Vorsorge als 2. Säule mit dem Ziel, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen;
- die Selbstvorsorge als 3. Säule, die jeder einzelne nach seinen persönlichen Bedürfnissen selbst ausgestalten kann.
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) sowie das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) regeln den Bereich der 1. Säule. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) beinhaltet im Wesentlichen die berufliche Vorsorge (2. Säule); es enthält aber auch eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbstvorsorge (3. Säule). Diese wird in der Verordnung des Bundesrates über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3; SR 831.461.3) näher geregelt.
Das Dreisäulenprinzip gemäss BV, BVG und BVV3:
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1. Säule
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2. Säule
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3. Säule
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berufliche Vorsorge
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Selbstvorsorge
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Säule 2a
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Säule 2b
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Säule 3a
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Säule 3b
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AHV/IV
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obligatorische und freiwillige Vorsorge nach BVG
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Freiwillige Vorsorge ausserhalb des BVG
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individuelle gebundene Vorsorge
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andere individuelle Vorsorge
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Gesetzliche Grundlage:
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AHVG/IVG
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BVG
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Art. 82 BVG / BVV 3
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Leistungsziel:

Existenzbedarf

Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
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