Weisungen StG § 34 / 73 Nr. 1 Geschäftsmässig begründeter Aufwand
Bestechungsgelder
Nach § 34 Abs. 3 und § 73 Abs. 3 StG gehören Zahlungen von Bestechungsgelder im Sinne des schweizerischen Strafrechts (vgl. Art. 322ter ff. StGB) an schweizerische oder fremde Amtsträger nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand. Analoges gilt für die direkte Bundessteuer (Art. 27 Abs. 3 und Art. 59 Abs. 2 DBG).
Vgl. KS EStV Nr. 16 vom 13. Juli 2007 betreffend Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern.
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