Weisungen StG § 25 Nr. 5.1 5. Ermittlung des Einkommenssteuerwertes einer Liegenschaft
Für die Ermittlung des Einkommenssteuerwertes einer Liegenschaft ist folgendermassen vorzugehen:
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Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude, Boden und Wald bei Übernahme zum Ertragswert nach Katasterschatzung
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Bei ganz oder teilweise zu Verkehrswerten erworbenen Liegenschaften muss eine Einzelbewertung in Bauten, Boden usw. vorgenommen werden (Aufteilung aufgrund des Verkehrswertes)
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Bei Hofübernahmen innerhalb der Familie kann der bisherige Buchwert durch den Übernehmer oder die Übernehmerin grundsätzlich weitergeführt werden, der Übernehmer oder die Übernehmerin übernimmt jedoch auch die nachgeführten Abschreibungen
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Die Investitionen sind ohne den Wert der Eigenleistungen und nach Abzug allfälliger Subventionen und Leistungen Dritter aufzuführen
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Berechnung
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Kaufpreis
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+ wertvermehrende Investitionen
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./. Abschreibungen
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./. Subventionen und Leistungen Dritter
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(z.B. Auszahlungen Gebäudeversicherung)
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= Buchwert
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