Weisungen StG § 37 / 78 Nr. 2 Ersatzbeschaffung in landwirtschaftliche Grundstücke des Geschäftsvermögens
1. Reinvestition von Gewinnen aus der Veräusserung von beweglichem Anlagevermögen in landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke
Bei Reinvestitionen von Gewinnen aus der Veräusserung von beweglichem Anlagevermögen eines Landwirtschaftsbetriebes in landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke können stille Reserven nach Massgabe von § 37 StG übertragen werden. Dabei werden grundsätzlich der Buchwert des Ersatzobjekts entsprechend herab- und die kumulierten Abschreibungen heraufgesetzt.
Beispiele:
Ausgangslage (ohne Ersatzinvestition) Bewegliches Anlagevermögen (z.B. Maschine, Milchkontingent) wird für 1000 verkauft.
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Die Differenz von 100 zwischen dem Verkaufserlös (1000) und dem Buchwert (900) wird mit der Einkommenssteuer besteuert.
Ersatzinvestition in landwirtschaftliches Grundstück Betriebliches Anlagevermögen (z.B. Maschine, Milchkontingent) wird für 1000 verkauft. Die Ersatzinvestition in die landwirtschaftliche Liegenschaft beträgt 1300.
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Es können stille Reserven in der Höhe von 100 übertragen werden. Der Buchwert des Ersatzgutes muss mittels Einmalabschreibung um 100 auf 1200 herabgesetzt werden. Die kumulierten Abschreibungen müssen um 100 heraufgesetzt werden.
Darstellung: Übertragung der stillen Reserven von beweglichem auf unbewegliches Anlagevermögen eines Landwirtschaftsbetriebs

VP: BW: E: AW: SEK: AEK:
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Verkaufspreis Buchwert Ersatzinvestition Anlagewert Steuerbares Einkommen Aufgeschobene Einkommensbesteuerung
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2. Reinvestition von Gewinnen aus der Veräusserung von landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken in andere landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke
Bei der Reinvestition von Kapitalgewinnen (Differenz Buchwert zu Anlagewert) aus der Veräusserung von Grundstücken eines Landwirtschaftsbetriebs in ein Ersatzgrundstück (bzw. ein anderes Betriebsgrundstück inkl. eventuell vorhandene Gebäude) werden der Buchwert des Ersatzobjektes sofort herab- und die nachgeführten Abschreibungen heraufgesetzt. Die so übertragenen stillen Reserven müssen in der Bilanz in einem Wertberichtigungskonto offen ausgewiesen werden.
Bei der Reinvestition von Grundstückgewinnen (Differenz Anlagewert zu Veräusserungswert) aus der Veräusserung von selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Grundstücken werden die Anlagekosten des Ersatzobjektes sofort herabgesetzt. Da es sich um reinvestierte Wertzuwachsgewinne handelt, werden keine Abschreibungen nachgeführt (VGE vom 17.8.2009 i.S. F.). Diese Ausführungen gelten sowohl für die Staats- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer.
Beispiel 1 Landwirt X verkauft ein Baulandgrundstück für Fr. 101'000.-- aus dem Geschäftsvermögen. Der Anlagewert beträgt Fr. 1'000.--. Der Grundstückgewinn wird in einen Scheunenumbau investiert. Total Umbaukosten Fr. 300'000.--. Landwirt X macht bei der Grundstückgewinnsteuerveranlagung die Ersatzbeschaffung geltend.
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Veranlagung GGSt
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Veräusserungserlös
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101'000
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./. Anlagewert
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1'000
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./. Ersatzbeschaffung
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100'000
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Steuerbar GGSt
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0
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Verbuchung Einkommenssteuer
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Umbau Scheune
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300'000
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./. Ersatzbeschaffung
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100'000
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Verbleibende Anlagekosten
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200'000
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Kumulierte Abschreibungen
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0
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Übertrag der Gewinne auf Ersatzgrundstück

BW = Buchwert KA = kumulierte Abschreibungen VW = Veräusserungswert KG = Kapitalgewinn GG = Grundstückgewinn AK = Anlagekosten
Bilanz (Aktiven)
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BW 1.1
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Zugang
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Abgang
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BW 31.12.
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Bauland
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1'000
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100'000
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101'000
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0
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Scheune
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300'000
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100'000
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200'000
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Beispiel 2
Verkauf Liegenschaft im Dorf Fr. 700'000.--. Buchwert Fr. 300'000.--, kumulierte Abschreibungen Fr. 200'000.--, Ersatzbeschaffung in neues Wohnhaus, AK = Fr. 550'000.--.
Übertrag auf neues Grundstück

BW = Buchwert KA = kumulierte Abschreibungen VW = Veräusserungswert KG = Kapitalgewinn GG = Grundstückgewinn AK = Anlagekosten
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Veranlagung GGSt
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Veräusserungserlös
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700'000
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./. Anlagewert
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500'000
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./. Ersatzbeschaffung GG
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50'000
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Steuerbar GGSt*
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150'000
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* Verbuchung über Kapitalkonto
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Verbuchung Einkommenssteuer
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Neubau Wohnhaus
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550'000
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./. Ersatzbeschaffung GG
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50'000
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Verbleibende Anlagekosten
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500'000
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./. Ersatzbeschaffung KG
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200'000
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= Buchwert
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300'000
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Kumulierte Abschreibungen
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200'000
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Bilanz (Aktiven)
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1.1.
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Zugang
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Abgang
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31.12.
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Liegenschaft
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500'000
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50'000 *150'000
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700'000
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0
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Kum. Abschr.
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-200'000
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200'000
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0
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Wohnhaus neu
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550'000
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50'000
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500'000
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Kum. Abschr.
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200'000
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-200'000
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* Der steuerbare Grundstückgewinn von Fr. 150'000.-- wird über das Kapitalkonto aus der Erfolgsrechnung gebucht.
Erfolgsrechnung
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Aufwand
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Ertrag
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Kapitalgewinn
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200'000
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Abschreibung Ersatzbeschaffung
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200'000
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