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 Steuerbuch
 Band 2
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 Lidlohn
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 Wertberichtigungen / Abschreibungen von Land und Wald
 Bewertung des beweg- lichen Vermögens
 Kapitalgewinne von landwirschaftlichen Liegenschaften
 Liegenschaftsrechnung
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 Ersatzbeschaffungen Landwirtschaft
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 Weisungen StG § 37 / 78 Nr. 2 

Ersatzbeschaffung in landwirtschaftliche Grundstücke des Geschäftsvermögens

1. Reinvestition von Gewinnen aus der Veräusserung von beweglichem Anlagevermögen in landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke

Bei Reinvestitionen von Gewinnen aus der Veräusserung von beweglichem Anlagevermögen eines Landwirtschaftsbetriebes in landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke können stille Reserven nach Massgabe von § 37 StG übertragen werden. Dabei werden grundsätzlich der Buchwert des Ersatzobjekts entsprechend herab- und die kumulierten Abschreibungen heraufgesetzt.

Beispiele:

Ausgangslage (ohne Ersatzinvestition)
Bewegliches Anlagevermögen (z.B. Maschine, Milchkontingent) wird für 1000 verkauft.

  • Die Differenz von 100 zwischen dem Verkaufserlös (1000) und dem Buchwert (900) wird mit der Einkommenssteuer besteuert.

Ersatzinvestition in landwirtschaftliches Grundstück
Betriebliches Anlagevermögen (z.B. Maschine, Milchkontingent) wird für 1000 verkauft. Die Ersatzinvestition in die landwirtschaftliche Liegenschaft beträgt 1300.

  • Es können stille Reserven in der Höhe von 100 übertragen werden. Der Buchwert des Ersatzgutes muss mittels Einmalabschreibung um 100 auf 1200 herabgesetzt werden. Die kumulierten Abschreibungen müssen um 100 heraufgesetzt werden.    

Darstellung: Übertragung der stillen Reserven von beweglichem auf unbewegliches Anlagevermögen eines Landwirtschaftsbetriebs

VP:
BW:
E:
AW:
SEK:
AEK:
Verkaufspreis
Buchwert
Ersatzinvestition
Anlagewert
Steuerbares Einkommen
Aufgeschobene Einkommensbesteuerung

     

2. Reinvestition von Gewinnen aus der Veräusserung von landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken in andere landwirtschaftliche Betriebsgrundstücke

Bei der Reinvestition von Kapitalgewinnen (Differenz Buchwert zu Anlagewert) aus der Veräusserung von Grundstücken eines Landwirtschaftsbetriebs in ein Ersatzgrundstück (bzw. ein anderes Betriebsgrundstück inkl. eventuell vorhandene Gebäude) werden der Buchwert des Ersatzobjektes sofort herab- und die nachgeführten Abschreibungen heraufgesetzt. Die so übertragenen stillen Reserven müssen in der Bilanz in einem Wertberichtigungskonto offen ausgewiesen werden.

Bei der Reinvestition von Grundstückgewinnen (Differenz Anlagewert zu Veräusserungswert) aus der Veräusserung von selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Grundstücken werden die Anlagekosten des Ersatzobjektes sofort herabgesetzt. Da es sich um reinvestierte Wertzuwachsgewinne handelt, werden keine Abschreibungen nachgeführt (VGE vom 17.8.2009 i.S. F.). Diese Ausführungen gelten sowohl für die Staats- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer.

Beispiel 1
Landwirt X verkauft ein Baulandgrundstück für Fr. 101'000.-- aus dem Geschäftsvermögen. Der Anlagewert beträgt Fr. 1'000.--. Der Grundstückgewinn wird in einen Scheunenumbau investiert. Total Umbaukosten Fr. 300'000.--. Landwirt X macht bei der Grundstückgewinnsteuerveranlagung die Ersatzbeschaffung geltend.

Veranlagung GGSt    
Veräusserungserlös   101'000
./. Anlagewert   1'000
./. Ersatzbeschaffung   100'000
Steuerbar GGSt   0
     
Verbuchung Einkommenssteuer    
Umbau Scheune   300'000
./. Ersatzbeschaffung   100'000
Verbleibende Anlagekosten   200'000
Kumulierte Abschreibungen   0

Übertrag der Gewinne auf Ersatzgrundstück

BW = Buchwert
KA = kumulierte Abschreibungen
VW = Veräusserungswert
KG = Kapitalgewinn
GG = Grundstückgewinn
AK = Anlagekosten

Bilanz (Aktiven)

  BW 1.1 Zugang Abgang BW 31.12.
Bauland 1'000 100'000 101'000 0
Scheune   300'000 100'000 200'000

     

Beispiel 2

Verkauf Liegenschaft im Dorf Fr. 700'000.--. Buchwert Fr. 300'000.--, kumulierte Abschreibungen Fr. 200'000.--, Ersatzbeschaffung in neues Wohnhaus, AK = Fr. 550'000.--.

Übertrag auf neues Grundstück

BW = Buchwert
KA = kumulierte Abschreibungen
VW = Veräusserungswert
KG = Kapitalgewinn
GG = Grundstückgewinn
AK = Anlagekosten

Veranlagung GGSt  
   
Veräusserungserlös 700'000
./. Anlagewert 500'000
./. Ersatzbeschaffung GG 50'000
Steuerbar GGSt* 150'000
   
* Verbuchung über Kapitalkonto    
     
Verbuchung Einkommenssteuer  
   
Neubau Wohnhaus 550'000
./. Ersatzbeschaffung GG 50'000
Verbleibende Anlagekosten 500'000
./. Ersatzbeschaffung KG 200'000
= Buchwert     300'000
Kumulierte Abschreibungen     200'000

Bilanz (Aktiven)

  1.1. Zugang Abgang 31.12.
Liegenschaft 500'000 50'000
*150'000
700'000 0
Kum. Abschr. -200'000 200'000   0
Wohnhaus neu   550'000 50'000 500'000
Kum. Abschr.     200'000 -200'000

* Der steuerbare Grundstückgewinn von Fr. 150'000.-- wird über das Kapitalkonto aus der Erfolgsrechnung gebucht.

Erfolgsrechnung

  Aufwand Ertrag
Kapitalgewinn   200'000
Abschreibung Ersatzbeschaffung 200'000  

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