Weisungen StG § 25 Nr. 5.9 Liegenschaftsrechnung
Steuerpflichtige Personen, die landwirtschaftliche Liegenschaften besitzen, die zum Geschäftsvermögen gehören, haben eine Liegenschaftsrechnung zu führen. Besitzt eine steuerpflichtige Person mehrere Geschäftsliegenschaften, ist es vorteilhaft, wenn jede Liegenschaft separat abgerechnet wird. Die Liegenschaftsrechnung ist Bestandteil der Buchhaltung oder Aufzeichnung. Bei verpachteten Geschäftsliegenschaften ist die Führung der Liegenschaftsrechnung ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Der Buchwert und die Abschreibungstabelle der Geschäftsliegenschaften ist laufend nachzuführen.
Für Gebäude, die zum Geschäftsvermögen gehören, können nur die effektiven Gebäudeunterhaltskosten abgezogen werden - kein Pauschalabzug!
Wertvermehrungen sind bei denjenigen Gebäuden und Liegenschaftsteilen zuzuordnen, bei denen die Investitionen vorgenommen wurden.
Geschäftsliegenschaften sind mit einem "G" zu bezeichnen.
1. Liegenschaftsrechnung Geschäftsliegenschaft
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Ertrag
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Aufwand
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Mietzinseinnahmen
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Schuldzinsen
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Pachtzinseinnahmen
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Reparaturen - Unterhalt
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inkl. Naturalleistungen
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Gebäudeversicherung
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Eigenmietwert
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Liegenschaftssteuern
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Effektiver Waldertrag
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Abschreibungen
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Mietwert eigene Geschäftsräume
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Effektiver Aufwand Wald
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Aktiven
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Passiven
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Einkommenssteuerwert Liegenschaft
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Schulden
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Weitere Einkünfte aus Grundeigentum
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Zinszuschüsse
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Baurechtszinsen
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Einkünfte aus Kiesabbau
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Einkünfte aus Deponie usw.
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Dienstbarkeiten
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Übrige Bestandteile der Liegenschaftsrechnung:
Abschreibungstabelle Die Abschreibungen und Subventionen sind laufend nachzutragen = nachgeführte Abschreibungen
Steuerwert Investitionen an Gebäuden und mechanischen Einrichtungen sind in der Buchwertberechnung auszuweisen
2. Liegenschaftsrechnung Privatliegenschaft
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Einnahmen
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Ausgaben
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Mietzinseinnahmen
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Schuldzinsen
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Pachtzinseinnahmen
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Kosten Gebäude-
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inkl. Naturalleistungen aus Pacht
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unterhalt pauschal
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Eigenmietwert (nicht landwirtschaftlich
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oder effektiv
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= ortsübliche Marktmiete)
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Weitere Einkünfte wie Zinszuschüsse, Baurechtszinsen, Kiesabbau, Deponiegebühren, Ertrag aus forstwirtschaftlichen Grundstücken (Nichtlandwirte bzw. Nichtlandwirtinnen 1 % des Katasterwertes des Waldes)
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Aktiven
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Passiven
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Steuerwert Liegenschaft
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Schulden
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3. Verpachtung einer Geschäftsliegenschaft
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Ertrag
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Aufwand
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Mietzinseinnahmen
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Schuldzinsen
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Pachtzinseinnahmen
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Reparaturen - Unterhalt
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inkl. Naturalleistungen
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Gebäudeversicherung
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Mietwert Wohnung
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Liegenschaftssteuern
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Effektiver Waldertrag
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Abschreibungen
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Mietwert eigene Geschäftsräume
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Effektiver Aufwand Wald
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Aktiven
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Passiven
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Einkommenssteuerwert Liegenschaft
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Schulden
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Übrige Bestandteile der Liegenschaftsrechnung:
Abschreibungstabelle Die Abschreibungen und Subventionen sind laufend nachzutragen = nachgeführte Abschreibungen
Buchwert Investitionen an Gebäuden und mechanischen Einrichtungen sind in der Buchwertberechnung auszuweisen
4. Investitionen von Pächterinnen und Pächter
Die Buchwerte der Gebäudeinvestitionen und mechanischen Einrichtungen müssen im Vermögen deklariert werden. Die Abschreibungen sind nachzuführen.
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