Barrierefreie Darstellung
Logo Kanton Luzern
WWW.STEUERN.LU.CH
 Suche
 Steuerbuch
 Band 2
 Abkürzungsverzeichnis
 Unternehmenssteuerrecht
 Einfache Gesellschaften / Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
 Selbständige Erwerbstätigkeit
 Bewertung der Naturalbezüge
 Kapitalgewinne
 Überführung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen
 Landwirtschafliche Buchhaltung bzw. Aufzeichnungspflicht
 Lidlohn
 Einkommen aus un- beweglichem Vermögen
 Veräusserung von Milchkontingenten
 Darlehen der Stiftung zur Erhaltung von bäuer- lichen Familienbetrieben
 Wertberichtigungen / Abschreibungen von Land und Wald
 Bewertung des beweg- lichen Vermögens
 Kapitalgewinne von landwirschaftlichen Liegenschaften
 Liegenschaftsrechnung
 Schäden des Sturms "Lothar"
 Entschädigungen für Naturwaldreservate
 Stilllegungsbeiträge
 Umschulungsbeihilfen
 Strom-Durchleitungsrechte CKW
 Feuerbrandschäden
 Sozialversicherungsbeiträge
 Betreuung von Pflegekindern
 Umstrukturierungen nach Inkrafttreten des Fusionsgesetzes
 Versicherungsprämien bei selbständiger Erwerbstätigkeit
 Geschäftsmässig begründeter Aufwand
 Abschreibungen
 Gesetzliche Rückstellung
 Usanzmässige Rückstellungen
 Einzelfallbeurteilungen von Rückstellungen
 Ersatzbeschaffungen
 Ersatzbeschaffungen Landwirtschaft
 Verlustverrechnung und Sanierungen
 Steuer- und Bemessungsperiode bei juristischen Personen
 Steuerbefreiung Kanton / Gemeinden
 Steuerbefreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
 Steuerbefreiung juristischer Personen
 Steuerbefreiung der Kirchgemeinden
 Steuerbefreiung der Stifte, Klöster und privater kirchlicher Institutionen
 Rückstellungen von Wasserversorgungsträgern
 Rückstellungen von Strassengenossenschaften
 Vereine / Stiftungen / übrige juristische Personen
 Beteiligungsgesellschaften
 Holdinggesellschaften
 Verwaltungsgesellschaften
 Verdecktes Eigenkapital
 Minimalsteuer
 Höchstbelastung von Korporationsgemeinden
 Quellensteuern
 Verfahren
 Steuerausscheidung
 Feedback
 Steuern
 Steuerbuch Band 1 Band 2 Band 2a Band 3 Band 4 Band 5
Seite drucken
 Weisungen StG § 25 Nr. 5.9 

Liegenschaftsrechnung

Steuerpflichtige Personen, die landwirtschaftliche Liegenschaften besitzen, die zum Geschäftsvermögen gehören, haben eine Liegenschaftsrechnung zu führen. Besitzt eine steuerpflichtige Person mehrere Geschäftsliegenschaften, ist es vorteilhaft, wenn jede Liegenschaft separat abgerechnet wird. Die Liegenschaftsrechnung ist Bestandteil der Buchhaltung oder Aufzeichnung. Bei verpachteten Geschäftsliegenschaften ist die Führung der Liegenschaftsrechnung ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Der Buchwert und die Abschreibungstabelle der Geschäftsliegenschaften ist laufend nachzuführen.

Für Gebäude, die zum Geschäftsvermögen gehören, können nur die effektiven Gebäudeunterhaltskosten abgezogen werden - kein Pauschalabzug!

Wertvermehrungen sind bei denjenigen Gebäuden und Liegenschaftsteilen zuzuordnen, bei denen die Investitionen vorgenommen wurden.

Geschäftsliegenschaften sind mit einem "G" zu bezeichnen.

1. Liegenschaftsrechnung Geschäftsliegenschaft

Ertrag Aufwand
Mietzinseinnahmen Schuldzinsen
Pachtzinseinnahmen Reparaturen - Unterhalt
inkl. Naturalleistungen Gebäudeversicherung
Eigenmietwert Liegenschaftssteuern
Effektiver Waldertrag Abschreibungen
Mietwert eigene Geschäftsräume Effektiver Aufwand Wald
 
Aktiven Passiven
Einkommenssteuerwert Liegenschaft Schulden

Weitere Einkünfte aus Grundeigentum
Zinszuschüsse
Baurechtszinsen
Einkünfte aus Kiesabbau
Einkünfte aus Deponie usw.
Dienstbarkeiten

Übrige Bestandteile der Liegenschaftsrechnung:

Abschreibungstabelle
Die Abschreibungen und Subventionen sind laufend nachzutragen  =  nachgeführte Abschreibungen

Steuerwert
Investitionen an Gebäuden und mechanischen Einrichtungen sind in der Buchwertberechnung auszuweisen

2. Liegenschaftsrechnung Privatliegenschaft

Einnahmen Ausgaben
Mietzinseinnahmen Schuldzinsen
Pachtzinseinnahmen Kosten Gebäude-
inkl. Naturalleistungen aus Pacht unterhalt pauschal
Eigenmietwert (nicht landwirtschaftlich oder effektiv
= ortsübliche Marktmiete)

Weitere Einkünfte wie
Zinszuschüsse, Baurechtszinsen, Kiesabbau, Deponiegebühren, Ertrag aus forstwirtschaftlichen Grundstücken (Nichtlandwirte bzw. Nichtlandwirtinnen 1 % des Katasterwertes des Waldes)

Aktiven Passiven
Steuerwert Liegenschaft Schulden

3. Verpachtung einer Geschäftsliegenschaft

Ertrag Aufwand
Mietzinseinnahmen Schuldzinsen
Pachtzinseinnahmen Reparaturen - Unterhalt
inkl. Naturalleistungen Gebäudeversicherung
Mietwert Wohnung Liegenschaftssteuern
Effektiver Waldertrag Abschreibungen
Mietwert eigene Geschäftsräume Effektiver Aufwand Wald

Aktiven Passiven
Einkommenssteuerwert Liegenschaft Schulden

Übrige Bestandteile der Liegenschaftsrechnung:

Abschreibungstabelle
Die Abschreibungen und Subventionen sind laufend nachzutragen  =  nachgeführte Abschreibungen

Buchwert
Investitionen an Gebäuden und mechanischen Einrichtungen sind in der Buchwertberechnung auszuweisen

4. Investitionen von Pächterinnen und Pächter

Die Buchwerte der Gebäudeinvestitionen und mechanischen Einrichtungen müssen im Vermögen deklariert werden. Die Abschreibungen sind nachzuführen.

Seite drucken Nach oben