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 Weisungen StG § 125 Nr. 2 

Delegation an ein gemeinsames Steueramt für mehrere Gemeinden

Mehrere Gemeinden können die Erfüllung von Aufgaben, die den Gemeinden obliegen, einem gemeinsamen Steueramt übertragen (§ 7 Abs. 2 StG).

Es wird empfohlen, die Einzelheiten der Zusammenarbeit in einem Vertrag (§§ 46 ff. Gemeindegesetz) zu regeln.

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