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 Weisungen StG Steuerbezug / Anhang 7b 

Musterformular Rechtsöffnungsgesuch betr. Veranlagung (mit Steuerausscheidung*)/def. Steuerrechnung

Steueramt  
.............................................................  
   
  Einschreiben
  ..............................................................
   
   
  ......................... , den ..........................
   
   
Gesuch um definitive Rechtsöffnung
   
für  
   
Staat Luzern, Einwohner- und .............. Kirchgemeinde .....................
vertreten durch das Steueramt ............................................................
Gesuchsteller
gegen  
   
..............................................................................................................

GesuchsgegnerIn

Anträge:      
1. Den Gesuchstellern sei in der Betreibung Nr. .............. /BA .............. für die Forderung von Fr. ........... nebst ........... die definitive Rechtsöffnung zu erteilen.
2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchsgegners/der Gesuchsgegnerin.
         
         
Begründung:    
1. Die Betreibungsforderung betrifft die Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern des Jahres ............ .
2. Die Veranlagungsverfügung (inkl. Steuerausscheidung*) wurde dem/der GesuchsgegnerIn am ....................... gleichzeitig mit der Schlussrechnung .............. über Fr. ................... zugestellt.
  Der/die GesuchsgegnerIn hat die Zustellung der Veranlagungsverfügung (der Steuerausscheidung*) und der Steuerrechnung nicht bestritten (vgl. eingeschriebene Mahnung vom .........................); sie gilt damit als bewiesen (BGE 105 III 46).
3. Der/die GesuchsgegnerIn hat keine Einsprache erhoben. Die Veranlagung (inkl. Steuerausscheidung*) ist somit rechtskräftig (vgl. Rechtskraftbescheinigung des Präsidenten/der Präsidentin der Steuerkommission vom ...................................).
4. Der/die GesuchsgegnerIn wurde am ......................... sowie am ........................... mit eingeschriebenem Brief erfolglos gemahnt. Er/sie hat auf diese Mahnungen nicht reagiert und auch keine Zahlung geleistet.
5. Die Steuerforderung .......... ist ab ........................ zu dem vom Regierungsrat festgesetzten Zinsfuss von .......% (negativer Ausgleichszins von .... bis ....) bzw. .....% (Verzugszins ab ....) zu verzinsen (§§ 192 Abs. 3, 196 Abs. 3, 197 StG, 35 StV; Kantonsblatt .......................).
  Der im Jahr der Anhebung der Betreibung gültige Verzugszins bleibt bis zum Abschluss des Betreibungsverfahrens unverändert (vgl. zitierten Regierungsratsbeschluss über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern sowie über den Prozentsatz für den Ausgleichs- und Verzugszins im Steuerwesen für das Jahr ..................).
6. Die rechtskräftige Veranlagungsverfügung (inkl. Steuerausscheidung*) ist einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gleichgestellt (Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG).
         
        Freundliche Grüsse
         
        Steueramt ...............................
        .................................................
        (Unterschrift)
         
Im Doppel    
         
Beilagen:    
- Veranlagung vom ..........................................
- (Steuerausscheidung vom ……………..….)*
- Steuerrechnung ............. vom .............................….......
- Zinsberechnungsblatt Steuerperiode ...... vom .....…......
- Mahnungen vom ...........................................................
(mit Einschreiben-Bestätigung)
- Zahlungsbefehl Nr. ........................ vom ....................….
- Rechtskraftbescheinigung vom ...........................…........
- Kantonsblatt .............................
- (Kopie §§ 192, 196, 197 StG, § 35 StV)**
- (bei Grundstückgewinn-/Handänderungs-/Erbschaftssteuern: § 31 GGStG / § 19 HStG / § 9a EStG)**
         
         
* im Fall einer Steuerausscheidung
** bei ausserkantonalen Rechtsöffnungsgesuchen

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