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 Steuerbuch
 Band 3
 Abkürzungsverzeichnis
 Grundstückgewinnsteuer
 Vorbemerkungen
 Gegenstand der Steuer
 Veräusserung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
 Ausserkantonaler Liegenschaftshandel
 Begiff des Grundstücks
 Zivilrechtliche Veräusserung
 Wirtschaftliche Veräusserung
 Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrecht
 Eintritt in Kauf- oder Kaufvorvertrag
 Belastung mit Dienstbarkeiten
 Überführung ins Geschäftsvermögen
 Beteiligungsrechte an Immobiliengesellschaften
 Steueraufschub
 Erbgang und Schenkung
 Eigentumswechsel unter Ehegatten
 Landumlegungen
 Ersatzbeschaffung steuerbefreiter Institutionen
 Umstrukturierungen
 Ersatzbeschaffung in der Landwirtschaft
 Ersatzbeschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
 Weiterveräusserung des Ersatzobjekts
 Steuerbefreiung
 Steuerschuldner/in
 Grundstückgewinn
 Erwerbspreis
 Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen
 Altbesitz
 Abzüge vom Erwerbspreis
 Zuschläge zum Erwerbspreis
 Erwerbskosten
 Mäklerprovisionen
 Wertvermehrender Aufwand
 Verwahrlosung des Grundstücks
 Erschliessungskosten
 Entschädigungen für Dienstbarkeiten / Grundlasten
 Verhältnis zur Einkommenssteuer
 Versicherungsleistungen / Subventionen
 Anlagewert bei Teilveräusserung
 Veräusserungswert
 Veräusserungspreis
 Abzüge vom Veräusserungspreis
 Übernahme der Grundstückgewinnsteuer
 Verlustausgleich
 Steuersatz
 Steuerfuss
 Besitzdauer
 Verfahren
 Veranlagungsbehörde
 Veräusserung ohne Grundbucheintrag
 Veranlagung
 Veranlagungsentscheid
 Amts- und Mitwirkungspflichten
 Einspracheverfahren
 Beteiligung mehrerer Gemeinden
 Fälligkeit
 Verzugszins
 Akontorechnung und Ausgleichszinsen
 Zahlungserleichterungen und Erlass
 Pfandrecht
 Auskunft über Pfandrechte
 Veranlagungverjährung
 Bezugverjährung
 Revision
 Revision auf Begehren der Steuerpflichtigen
 Revision von Amtes wegen
 Berichtigung
 Nachsteuer
 Steuerstrafrecht
 Steuerstrafverfahren
 Verwaltungsgerichtsbeschwerde
 Aufteilung des Steuerertrags
 Übergangsrecht
 Anhang
 Handänderungssteuer
 Erbschaftssteuer
 Nachträgliche Vermögenssteuer
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 Weisungen GGStG § 1  Abs. 2 Ziff. 2 

Ausserkantonaler Liegenschaftshandel

Die Regelung über den ausserkantonalen Liegenschaftshandel (§ 1 Abs. 2 Ziff. 2) wurde per 1.1.2011 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab 2011 realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Geschäftsvermögens ausserkantonaler Liegenschaftshändlerinnen und -händler nicht mehr der Grundstückgewinnsteuer, sondern der Einkommenssteuer (natürliche Personen) bzw. der Gewinnsteuer (juristische Personen) unterliegen.

Massgebender Stichtag für das anwendbare Recht: vgl. § 52 N 1 ff.

Für Veräusserungsgewinne bis 2010 vgl. die entsprechenden Weisungen des Steuerbuchs in der bis 2010 gültigen Fassung (www.steuerbuch.lu.ch/lustb_archiv). Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 21.12.2010 i.S. R. SA (2C_571/2010) verstösst die Anwendung von § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GGStG (Fassung bis Ende 2010) gegen das verfassungsmässige Schlechterstellungsverbot, falls die Veranlagung des Wertzuwachsgewinns aus ausserkantonalem Liegenschaftshandel mit der Grundstückgewinnsteuer eine höhere Steuerbelastung ergibt als die Veranlagung mit der Gewinn- bzw. Einkommenssteuer. Bei den bis Ende 2010 vorgenommenen, noch nicht rechtskräftig veranlagten Grundstücksveräusserungen von ausserkantonalen Liegenschaftshändlern ist daher auf Antrag der steuerpflichtigen Person der Gewinn mit der ordentlichen Gewinn- bzw. Einkommenssteuer zu veranlagen. Bereits rechtskräftige Veranlagungen können mangels Rückwirkung der Praxisänderung nicht korrigiert werden.

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(weggefallen)

(20-29)

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