Weisungen GGStG Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Zur Umsetzung der mit der Totalrevision des Steuergesetzes geänderten Bestimmungen im Bereich der Grundstückgewinnsteuer wurden diese Weisungen überarbeitet. Sie gelten für Veräusserungen, die nach dem 1. Januar 2001 stattgefunden haben. Das Inhaltsverzeichnis sowie das Sachregister am Anfang der Weisungen sollen das Auffinden der einschlägigen Stellen erleichtern.
Für Veräusserungen, die vor dem 1. Januar 2001 stattgefunden haben, finden die Weisungen in der bis 31. Dezember 2000 gültigen Fassung wie auch das alte Formular weiterhin Anwendung.
Als Zitierweise empfehlen wir: LU StB Weisungen GGStG § ..... N ........
Wir hoffen, dass die Weisungen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen werden.
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