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 Weisungen HStG Vorbemerkungen 

Vorbemerkungen

Zur Umsetzung der mit der Totalrevision des Steuergesetzes geänderten Bestimmungen im Bereich der Handänderungssteuer wurden diese Weisungen überarbeitet. Sie gelten für Handänderungen, die nach dem 1. Januar 2001 stattgefunden haben. Das Inhaltsverzeichnis sowie das Sachregister am Anfang der Weisungen sollen das Auffinden der einschlägigen Stellen erleichtern.

Für Handänderungen, die vor dem 1. Januar 2001 stattgefunden haben, finden die bisherigen Weisungen wie auch das alte Formular weiterhin Anwendung.

Als Zitierweise empfehlen wir: LU StB Weisungen HStG § ..... N ........

Wir hoffen, dass die Weisungen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen werden.

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