1. Allgemeine Aufgaben
|
1.
|
Kontrolle der Unterschriften
|
|
|
|
|
2.
|
Kontrolle der Vollständigkeit der Steuererklärung inkl. Beilagen
|
|
|
- Lohnausweise
|
|
|
- Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
- Bilanz und Erfolgsrechnung; Aufzeichnung / Jahreszusammenstellung / Inventare; Eigenkapitalkonto
|
|
|
- Einlageblatt zum Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft
|
|
|
- Fragebogen für Gemeinderschaften / Erbengemeinschaften
|
|
|
- Einlageblatt für Liegenschaften
|
|
|
- Wertschriftenverzeichnis
|
|
|
- Schuldenverzeichnis
|
|
|
- Zusammenstellung Berufsauslagen
|
|
|
- Bescheinigungen 2. und 3. Säule
|
|
|
- Aufstellung über Zuwendungen an öffentliche oder gemeinnützige Institutionen etc.
|
|
|
|
|
3.
|
Wertschriftenverzeichnisse Wertschriftenverzeichnisse von Landwirten und Landwirtinnen sind speziell zu bezeichnen. Grosser, farbiger Aufdruck oder Stempel LW. Anschliessend sind die markierten Wertschriftenverzeichnisse mit separater Post an die Wertschriftenabteilung der Kant. Steuerverwaltung weiterzuleiten.
|
|
|
|
|
4.
|
Fehlende Beilagen / Ausweiseinforderung Fehlende Beilagen sind einzufordern. Ausweiseinforderungen sind in der Regel in Zusammenarbeit mit dem/der zuständiggen EInschätzungsexperten/Einschätzungsexpertin vorzunehmen. - Ausweiseinforderung vorbereiten - Einschätzungsexpertin/Einschätzungsexperte überprüft und ergänzt allenfalls die Ausweiseinforderung - Reinschrift/Zustellung der Ausweiseinforderung Bleibt die Ausweiseinforderung unbeantwortet oder werden für die Einschätzung wichtige Unterlagen nicht eingereicht, ist nach erfolgloser Mahnung eine Busse zu verfügen. Die Veranlagung oder Teile davon sind in solchen Fällen nach amtlichem Ermessen vorzunehmen. Textbausteine für Ausweiseinforderungen siehe Formular "Ausweiseinforderung" in Formulare/Vorlagen
|
|
|
|
|
5.
|
Dauerakten Sofern die Dauerakten nicht vorhanden oder unvollständig sind, müssen sie mit folgenden Belegen ergänzt werden: Protokollinventar mit Schatzungsentscheiden der Liegenschaft, Kopie der Bewertungsblattes der Wohnhäuser. Das Berechnungsblatt Buchwert Liegenschaft per 1.1.1993 und der letzte Nettorohertragsbogen (1993/94) sind in die Dauerakten zu legen.
|
|
|
|
|
6.
|
Meldungen Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auch auf die Meldungen M3 (Liegenschaftshandänderungsmeldungen) und M5 (Rechnungen und Zahlungen). Bitte legen Sie diese Meldungen sowie die Belege über die Auszahlung von Gemeindebeiträgen an Gebäuderationalisierungen (Subventionen) in die Steuerakten.
|
|
|
|
|
7.
|
Abweichungen zur Selbstdeklaration Abweichungen zur Selbstdeklaration sind den Steuerpflichtigen in geeigneter Form mitzuteilen (Nest, Ge-Soft, Dialog usw.).
|
|
|
|
|
8.
|
Belege Originale von Pacht-, Nutzniessungs-, Baurechts-, Wohnrechts- und Kaufverträgen (Inventar und Liegenschaft) sind zu kopieren und die Originale der steuerpflichtigen Person zurückzuschicken.
|