|
Dauerbelege
Die Praxis zeigt, dass es bei jedem Steuerfall sinnvoll ist, eine Mappe mit Dauer-Belegen anzulegen, da diverse Unterlagen und Informationen in späteren Veranlagungen wieder gebraucht werden. Bei Selbständigerwerbenden (Landwirtinnen und Landwirten) sind folgende Unterlagen abzulegen:
-
Kopie Handänderungsanzeige
-
Kopie Kaufvertrag Liegenschaft (mindestens diejenigen Seiten mit dem Kaufpreis, den Finanzierungs- und Kaufbedingungen)
-
Kopie Kaufvertrag Inventar inkl. Finanzierung
-
Kopie Pachtvertrag / Mietvertrag / Lohnmastvertrag
-
Stillegungsbeiträge
-
Berechnung Buchwert Liegenschaft per 1.1.1993
-
Aktuelle Katasterschatzungsanzeige
-
Aktuelles Blatt Wohnhaus / Anbauten für Mietwertberechnung
-
Bauabrechnung
-
Erbteilungs- und Schenkungsvertrag
-
Kopie Vorbezug 2. Säule
-
Meldung Anlagekosten (Revers)
-
Aufschub Grundstückgewinn
-
Kapitalgewinnbesteuerung
Weitere Unterlagen, welche zu den Dauerbelegen gehören, sind auf dem Deckblatt "Dauer-Belege" aufgelistet:
-
Wertmeldungen über auswärtiges Grundeigentum
-
Meldungen über Renten, Erbanfall und Schenkungen, Forderungen, Rechnungen und Zahlungen, Handänderungen, Einkommens- und Vermögensbestandteile, Aktienzeichnungen, Versicherungsauszahlungen, Lehrverhältnisse
-
Arztzeugnisse
-
Trennungs- und Scheidungsurteile
-
Rentenverfügungen
-
Verfügungen über Invaliditätsgrad
|