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 Rundschreiben 2005 / Nr. 13 

                                                                                                                                             Luzern, 6. Juni 2005
     
  An die
Gemeindesteuerämter und
Mitarbeitende der Steuerverwaltung
des Kantons Luzern

  

Information der Gemeinden über das Ausbildungskonzept für Steuerfachleute
im Kanton Luzern

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen des Verbandes Luzerner Steuerfachleute und der Steuerverwaltung des Kantons Luzern als Träger der Ausbildung für Steuerfachleute im Kanton Luzern orientieren wir Sie nachfolgend gerne über das neue Ausbildungskonzept.

Ausgangslage

Seit 1994 werden mit dem kantonalen Fachkurs die Steuerfachleute für unsere Gemeinden ausgebildet. Diese Ausbildung (oder Vergleichbares) ist eine Voraussetzung, dass Gemeindesteuerfachleuten von der Steuerverwaltung des Kantons Luzern die Kompetenz zur Veranlagung unselbständigerwerbender und nichterwerbstätiger Steuerpflichtiger übertragen wird (Delegation Veranlagungskompetenz).

Seit 2001 wird der Einführungskurs für Nachwuchsleute geführt. Damit wird die Grundausbildung für angehende Steuerfachleute vermittelt. Doziert wird das Basiswissen im Steuerrecht und die Organisation des Steuerwesens im Kanton Luzern. Er ist für alle Einsteiger/innen im engeren oder weiteren Umfeld des Steuerwesens geeignet. Vielfach dient er als Vorbereitung für den Einstieg in den Fachkurs.

Seit Ende 2004 bietet die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK, Vereinigung aller kantonaler Steuerverwaltungen und der Eidg. Steuerverwaltung) eine gesamtschweizerische Ausbildung für Steuerfachleute an. Sie besteht in drei modulartig aufgebauten Kursen. SSK-Kurs 1 richtet sich an Einsteiger/innen ins Steuerfach. Ausbildungsziel ist die Veranlagung Normalfälle Unselbständigerwerbender. Ein kleines Modul innerhalb von SSK-Kurs 1 ist so konzipiert, dass es auch von Personen besucht werden kann, welche nicht eine Karriere als Einschätzer/in einschlagen, sondern sich nur einen kurzen Überblick über das Steuerwesen verschaffen wollen (Einsteiger-Modul). SSK-Kurse 2 und 3 (in Vorbereitung) richten sich an Spezialisten und Spezialistinnen im Unternehmenssteuerrecht (Einschätzer/innen Selbständigerwerbende und Juristische Personen). Die Abschlüsse dieser Kurse sind in der ganzen Schweiz anerkannt.
Für weitere Informationen vgl. www.steuerkonferenz.ch (in Vorbereitung) bzw. www.wksbern.ch >Weiterbildung >Ausbildung SSK

Der Kanton Luzern beteiligt sich am Ausbildungskonzept SSK, insbesondere auch am SSK-Kurs 1. Dies hat zur Folge, dass das gesamte Ausbildungskonzept für den Bereich Einschätzung Unselbständigerwerbender und Nichterwerbstätiger überdacht und neu konzipiert werden musste. Der Verband Steuerfachleute Luzerner Gemeinden (VSLG) und die Streuerverwaltung des Kantons Luzern haben das Ausbildungsangebot neu gestaltet.

Das neue Angebot

Das Ausbildungsangebot im Kanton Luzern besteht aus folgenden Angeboten:

Einführungskurs: Dieser Kurs wird unverändert angeboten. Er richtet sich an Personen, die neu ins Steuerwesen einsteigen oder in diesem Fachgebiet tätig werden möchten. Er vermittelt Grundwissen im Steuerrecht und über die Organisation des Steuerwesens im Kanton Luzern. Der Einführungskurs ist eine gute Vorbereitung für den SSK-Kurs 1.

SSK-Kurs 1: Dieser Kurs ist die Basis für den neu konzipierten kantonalen Fachkurs, oder für die SSK-Kurse 2 und 3. Der erfolgreiche Abschluss des SSK-Kurses 1 berechtigt zur Aufnahme in den neuen Fachkurs. Das Ausbildungsziel ist die Veranlagung Normalfälle Unselbständigerwerbender. Die erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen können damit selbständig in der Veranlagungsvorbereitung eingesetzt werden. Das im SSK-Kurs 1 integrierte Einsteiger-Modul für beispielsweise Sekretariatspersonal bei den Steuerbehörden wird von uns nicht empfohlen. Dieses Bedürfnis ist zielgruppengerechter durch den Einführungskurs abgedeckt. Gewisse Fächer wie bspw. die Erbschaftssteuern werden in sog. Kantonsfenstern unterrichtet. Es wird empfohlen, den SSK-Kurs 1 nur mit ersten Kenntnissen im Steuerwesen und Berufserfahrungen im Steuerwesen zu absolvieren. Vorkenntnisse erleichtern das Lernen und Vertiefen der umfangreichen Stoffgebiete wesentlich.

Fachkurs: Mit dem neu konzipierten und auf den SSK-Kurs 1 abgestimmten Fachkurs wird das bisherige Ausbildungsniveau für die Steuerfachleute, die selbständig und eigenverantwortlich sämtliche Unselbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen veranlagen, sichergestellt. Der erfolgreiche Abschluss des Fachkurses bildet wie bisher eine Voraussetzung für die Wahl von Gemeindesteuerfachleuten zu kantonalen Einschätzer/innen (Delegation der Veranlagungskompetenz). Den Kurs kann nur absolvieren, wer bei dessen Beginn eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren vorweist.

Trägerschaft und Organisation der Kurse

Einführungskurs:
Trägerschaft: VSLG; Durchführung: VSLG

SSK-Kurse:
Trägerschaft: SSK (Steuerverwaltung des Kantons Luzern ist Mitglied SSK und in den Ausbildungsgremien vertreten); Durchführung: Edupool (Vereinigung der Kaufmännischen Berufsschulen), Federführung und Gesamtorganisation: Wirtschaft- und Kaderschule Bern; für die Zentralschweiz: Kaufmännisches Bildungszentrum Luzern

Fachkurs:
Trägerschaft: VSLG; Durchführung: HSW Luzern

Der VSLG und die Steuerverwaltung des Kantons Luzern haben eine gemeinsame Ausbildungskommission eingesetzt, die das Ausbildungswesen für Steuerfachleute im Kanton Luzern inhaltlich konzipiert, koordiniert und organisiert. Sie setzt sich aus Vertretern von VSLG und Steuerverwaltung zusammen. Für die Übersicht vgl. Anhang.

Durchführung der Kurse

Der Einführungskurs wird nach Bedarf ein Mal oder zwei Mal jährlich durchgeführt; Beginn je Frühling und/oder Herbst; 16 Halbtagesveranstaltungen mit insgesamt 64 Lektionen. Abschluss mit Qualifikationsgespräch und Coaching. Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Kursleitung orientiert die Angemeldeten über die Durchführung eines Kurses.

SSK-Kurs 1 wird zwei Mal jährlich gesamtschweizerisch, jedoch an regionalen Standorten durchgeführt (für die Zentralschweiz: Luzern). Beginn jeweils ca. März und September; 14 Halbtagesveranstaltungen mit insgesamt 58 Lektionen; Abschluss mit Prüfung und Zertifikat SSK-Kurs 1. Die Gemeinden werden von der kantonalen Steuerverwaltung über die Ausschreibung orientiert. Anmeldungen sind an die kantonale Steuerverwaltung zu richten. Bei Empfehlung der Ausbildungskommission werden die Anmeldungen an die Kursorganisatorin weitergeleitet.

SSK-Kurs 1 wird ab September 2005 für Luzerner Gemeinden geöffnet: Beginn des Kurses 2005/06: 19. September 2005; Abschluss: 17. März 2006 (Prüfungstermin).
Anmeldungen bis 1. Juli 2005 (eintreffend) an Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Abt. Unselbständigerwerbende. Anmeldeformular in der Beilage

Geplant ist, den neuen Fachkurs jährlich ein Mal durchzuführen, erstmals beginnend im Frühling 2006 (im Anschluss an SSK-Kurs 1 Wintersemester 2005/06). 140 Lektionen an ca. 35 Halbtagesveranstaltungen. Die Gemeinden, die kantonale Steuerverwaltung und weitere Interessierte werden von der Kursleitung über die Ausschreibung rechtzeitig orientiert. Über die Zulassung entscheidet die Ausbildungskommission. Abschluss mit Prüfung und kantonalem Fachausweis.

Für Auskünfte stehen neben dem Unterzeichnenden gerne zur Verfügung: Verband Steuerfachleute Luzerner Gemeinden, Kurt Schumacher, Leiter Steueramt Schüpfheim/Flühli, Tel. 041 485 87 52, kurt.schumacher@schuepfheim.lu.ch oder Steuerverwaltung des Kantons Luzern, Rudolf Auf der Maur, Abteilungsleiter Unselbständigerwerbende, Tel. 041 228 56 51, rudolf.aufdermaur@lu.ch.

Freundliche Grüsse

Dr. Hansruedi Buob
Leiter-Stellvertreter
Direktwahl 041 228 56 45
hansruedi.buob@lu.ch

Anhang:
Übersicht Ausbildung Steuerfachleute Kanton Luzern

Beilagen:
Ausschreibung und Anmeldeformular SSK-Kurs 1

Erscheint im LU StB als Rundschreiben Nr. 13 (ohne Beilagen)

 

  

  

Übersicht Ausbildung Steuerfachleute Kanton Luzern

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