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 Rundschreiben 2001 / Nr. 11 

  Luzern, 19. Februar 2002
                                                                                                                                                   
  An die
Gemeinderäte,
Steuerämter/Gemeindekanzleien
und die Veranlagungsbehörden
des Kantons Luzern

Steuerwertmeldungen nach § 151 StG

Sehr geehrte Damen und Herren

1. Allgemeines

Das vereinfachte Meldeverfahren, wonach nach einer Erstmeldung der Anspruch beim beteiligten Kanton angemeldet wird und ohne eine spätere Mutationsmeldung unverändert bestehen bleibt, hat sich bewährt.

Diese Regelung ist auch im interkommunalen Bereich gültig.

Dies bedeutet für Sie in der Regel den Wegfall der Bestandesmeldungen nach Formular M1 mit Ausnahme derjenigen Fälle, bei welchen im betreffenden Steuerjahr Neu- und Revisionsschatzungen durchgeführt wurden.

Dank der laufenden Verarbeitung Ihrer übrigen Mutationsmeldungen mit unserem System sieht der Arbeitsablauf wie folgt aus:

  • Sie erhalten von uns die aktuelle Bestandesliste aller beschränkt steuerpflichtigen, natürlichen Personen
  • Kontrolle durch Sie, bei Korrekturen entsprechende Meldung (M 1 / M 3) für den Wohnsitzkanton an uns zusenden
  • Erfassung dieser Änderungen in unserem System und Weiterleitung an den Wohnsitzkanton

Für landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften erinnern wir Sie an die bestehenden Vereinbarungen über den Verzicht von interkantonalen Steuerausscheidungen in Bagatellfällen mit den Kantonen AG und BE (Limite Ertragswert Fr. 30'000.--). Solche Handänderungsmeldungen sind uns dennoch in jedem Fall zuzustellen.     

2. Meldungen nach Formular M 1 und M 3

Nachdem wir Ihre Mutationsmeldungen laufend in unser System aufnehmen, sind wir auf vollständige Angaben angewiesen. Unter Mutationen verstehen wir alle Meldungen über Eintritt, Veränderung oder Wegfall der beschränkten Steuerpflicht, wie Kauf oder Erbanfall von Grundeigentum bzw. Verkauf, Eröffnung/
Schliessung von Betriebsstätten, Wegzug oder Zuzug von Eigentümern luzernischer Grundstücke. Bei Grundstückverkauf und Wohnsitzwechsel im selben Jahr sind uns die Formulare M 1 und M 3 zuzustellen.

Anforderungen:

  • Meldungen im Doppel (ausser Personen mit Wohnsitz im Ausland)
  • Meldungen klar und deutlich mit M 1 oder M 3 bezeichnen
  • Angabe der Referenz-Nr. (8-stellige AHV-Nr., bei verheirateten Frauen ist unbedingt der Vorname und die und die 8-stellige AHV-Nr. des Ehemannes zu ergänzen)
  • Baujahr (= Jahr der Fertigstellung), ist das Objekt älter als 25 Jahre, kann die Bezeichnung "alt" eingetragen werden.
  • Anteil des Steuersubjektes bei Beteiligung an einfacher Gesellschaft oder Erbschaft. Angabe der Namen und Adressen.
  • Der Steueranspruch gilt als angemeldet, bis eine neue Meldung über Änderung im Bestand oder Aufgabe des sekundären Steuerdomizils erfolgt.

3. Meldungen nach Formular M 2

Der Anfall von Grundeigentum ist in jedem Fall, der Anfall von beweglichem Vermögen ab Fr. 50'000.-- zu melden.

Enthält Ihre Meldung über Vermögensanfall Grundeigentum und dient sie gleichzeitig auch als Steueranspruchsmeldung, benötigen wir das Formular im Doppel. Bitte ebenfalls die Anforderungen gemäss Ziff. 2 beachten. Handelt es sich hingegen nur um fahrendes Vermögen wie z.B. Wertschriften, genügt eine einfache Meldung.

4. Wegzugsmeldung mit Steuerfaktoren

Die Wegzugsgemeinde erstellt bei allen Wegzügen (interkommunal und interkantonal) eine Wegzugsmeldung mit Steuerfaktoren und sendet diese an die Zuzugsgemeinde. Diese dient der Zuzugsgemeinde für die Erstellung der Akontorechnung für das laufende Jahr. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die neusten, im System vorhandenen Steuerfaktoren gemeldet werden, auch wenn noch keine entsprechende Fakturierung erfolgt ist.

Bei innerkommunalen Wegzügen sind gleichzeitig auch die Steuerakten (Stadt Luzern das Veranlagungsprotokoll mit Dauerakten) mitzusenden, sofern die Veranlagung der Vorperiode bereits rechtskräftig ist. Ist das nicht der Fall, werden diese Unterlagen später gesendet.

Bei interkantonalen Zuzügen muss die Luzerner Zuzugsgemeinde wie bisher eine Steueranfrage stellen. Dies ist sehr wichtig, da uns die anderen Kantone keine Wegzugsmeldung mit Steuerfaktoren zustellen. Bei interkommunalen Zuzügen wird ab 1.1.2002 keine Steueranfrage mehr gestellt.

Der VSLG hat die drei EDV-Anbieter/innen via Erfa-Gruppen-Präsidien entsprechend informiert.

Bitte beachten Sie, das bei interkommunalen Fällen die Gemeinden unter sich die Wegzugsmeldung direkt zusenden, bei interkantonalen hingegen via die Zentralen Dienste der Steuerverwaltung.

5. Meldungen nach Formular M 4 und M 5

Solche Meldungen über Forderungen bzw. Rechnungen und Zahlungen sind vor allem für die Einschätzungsabteilung für Selbständigerwerbende oder für die Veranlagungsbehörden anderer Kantone von grossem Nutzen, selbst wenn es sich nur um kleinere Beträge handelt. Wichtig sind möglichst viele und detaillierte Angaben. Die Meldungen werden nicht im Doppel benötigt.

6. Mutationsmeldungen für juristische Personen

Mutationen sind mittels Formular M 1 (versehen mit der JP-Registernummer) direkt an die Abteilung Juristische Personen zu melden.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Mutationsmeldungen (Beginn/Ende Steuerpflicht wegen Neugründungen, Liquidationen, Sitzverlegungen, Eröffnung/Aufhebung von Betriebsstätten) sind umgehend an die Abteilung Juristische Personen zu melden.
  • Änderungen im Bestand von Grundstücken infolge Kauf oder Verkauf bzw. bei Veränderungen der Steuerwerte. Bei Wertangaben muss ersichtlich sein:
  • die Grundstücknummer
  • die Erkennbarkeit, ob es sich bei der Wertangabe (Kataster) um einen alten Wert (Steuerwert = 100 %) oder um einen neuen Wert (Steuerwert = 75 %) handelt. Am besten legen Sie der M 1-Meldung eine Kopie der Schatzungsanzeige bei.

     

7. Kollektiv- und Kommanditgesellschafter/innen

Änderungen (Wegzug, Adressänderung, Heirat, Scheidung, Todesfall usw.) sind ebenfalls umgehend an die Abteilung für juristische Personen zu melden.

Wir danken für Ihre Mitarbeit und grüssen Sie freundlich

STEUERVERWALTUNG DES KANTONS LUZERN

Dr. Heinrich Gunz, Vorsteher

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