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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Grundsätzliches
 Wohneigentumsförderung
 Leistungen der 2. Säule
 Meldungen
 freiwillige Vergütungen
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
 Feedback
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 Weisungen StG § 29 Nr. 3 

4. Meldungen über ausgerichtete Versicherungsleistungen

Gemäss Verrechnungssteuergesetz ist der Versicherer verpflichtet, die ausgerichteten Versicherungsleistungen (Kapitalleistungen und Renten) der Eidg. Steuerverwaltung zuhanden der kantonalen Veranlagungsbehörde zu melden. Es stehen dazu Meldeformulare (Form. 21 EDP), die alle für die Steuerbehörden wesentlichen Angaben enthalten, zur Verfügung. Da die Meldung einer Kapital- oder Rentenleistung bei Einsprache der Anspruchsberechtigten und Entrichten der Verrechnungssteuer (8 % bzw. 15 %) unterbleibt, kann die vollständige Erfassung aller Leistungen insbesondere aus anerkannten Vorsorgeformen nicht allein durch das Abstellen auf entsprechende Meldungen sichergestellt werden. In den folgenden Fällen ist daher bei Bestehen einer anerkannten Vorsorgeform bei der Veranlagung stets zu prüfen, ob der steuerpflichtigen Person allenfalls nicht gemeldete Leistungen zugeflossen sind:

- Erreichen des Terminalters (Männer 60., Frauen 57. bzw. (ab 2005) 59. Lebensjahr)
- Anfall einer IV-Rente
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Wegzug aus der Schweiz
- Erwerb von Wohneigentum für den Eigenbedarf, die Amortisation eines Hypothekardarlehens an diesem Eigentum oder Erwerb von Beteiligungen an Wohneigentum.

Bei Tod der steuerpflichtigen Person ist abzuklären, wem die Leistung der Versicherungseinrichtung oder Bankstiftung zufliesst. Dem zuständigen Steueramt ist eine entsprechende Meldung zu erstatten.

Die Eidg. Steuerverwaltung (Sektion Meldewesen) führt über sämtliche ihr von den Vorsorgeeinrichtungen gemeldeten Vorbezügen, Pfandverwertungen sowie Rückzahlungen im Bereich Wohneigentumsförderung ein Register.

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