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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Ordentliche und Erhöhungsbeiträge
 Einkauf
 Verschiedenes
 Checkliste
 Anhang
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
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 Weisungen StG § 40 Nr. 4 

Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)

1. Der Abzug der ordentlichen und der Erhöhungsbeiträge

Ordentliche Beiträge sind die laufenden, nach Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung zu entrichtenden Beiträge. Solche Beiträge sind grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig (§ 40 Abs. 1d StG). Ausgenommen sind offensichtlich übersetzte Beitragszahlungen, die nicht mehr zur Finanzierung angemessener Vorsorgeleistungen dienen. Zur Angemessenheit der Vorsorge vgl. LU StB Band 2 Weisungen StG § 70 Nr. 2 Ziff. 2.6.

Steuerpflichtige Personen, welche über das 65. (Männer) bzw. 64. (Frauen) Altersjahr hinaus weiterarbeiten und gestützt auf entsprechende reglementarische Bestimmungen die Versicherung in der 2. Säule weiterführen, können ihre Beiträge weiterhin abziehen.

Eintrittsgelder und Erhöhungsbeiträge für den Einkauf von Lohnerhöhungen oder teuerungsbedingten Anpassungen des versicherten Lohnes sind grundsätzlich ebenfalls abzugsfähig (für den Umfang vgl. Ziff. 2.3 hinten). Werden solche Zahlungen allerdings mittels Freizügigkeitspolicen, aus Freizügigkeitskonten bei Banken oder nicht besteuerten Kapitalzahlungen anderer Vorsorgeeinrichtungen finanziert, ist ein Abzug ausgeschlossen. Auf der anderen Seite entfällt eine vorgängige Besteuerung, wenn solche Kapitalzahlungen innert Jahresfrist zum Einkauf in eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge oder zum Erwerb einer Freizügigkeitspolice verwendet werden (§ 31 Unterabs. c StG).

Beiträge, die Selbständigerwerbende an ihre Vorsorgeeinrichtung (Sammelstiftung) leisten, bei der weder ihr Personal noch die Mitglieder ihres Berufsverbandes versichert sind, können nicht abgezogen werden (VGE vom 6.5.1991 i.S. I.; LU StB Band 2 Weisungen StG § 70 Nr. 2 Ziff. 4.2.2).

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