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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
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 Weisungen StG § 40 Nr. 3 

Unterhaltsbeiträge

1. Unterhaltsbeiträge an geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende Ehegatten oder eingetragene Partner

Die steuerpflichtige Person, die zur Leistung von wiederkehrenden Unterhaltsleistungen an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennten Ehegatten oder eingetragenen Partner verpflichtet ist, kann gemäss § 40 Abs. 1c StG die im Bemessungsjahr tatsächlich geleisteten Beträge vom Roheinkommen in Abzug bringen. Unterhaltsbeiträge, die in Form einer Kapitalabfindung ausgerichtet werden, können nicht in Abzug gebracht werden (§ 9 StV; BGE 125 II 183; BGE vom 16.3.2000 i.S. H. = StR 2000, 331; vgl. im Weiteren LU StB Weisungen StG § 30 Nr. 3).

2. Kinderalimente

Die bis Ende des Jahres vor dem 18. Geburtstag zu leistenden Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlichen Sorge stehenden Kinder können abgezogen werden (LGVE 2010 II Nr. 24.). Die Unterhaltsbeiträge sind auch dann abziehbar, wenn die Kinder bloss unter elterlichen Obhut des anderen Elternteils stehen, d.h. solange die Zuteilung der elterliche Sorge noch nicht definitiv entschieden ist (vgl. im Übrigen LU StB Weisungen StG § 30 Nr. 3).

Bei einem Konkubinat kann die Partnerin bzw. der Partner die Unterhaltsbeiträge - auch wenn sie in Naturalien geleistet werden - abziehen, sofern sie tatsächlich geleistet werden. Für die Höhe kann der vormundschaftlich genehmigte Unterhaltsvertrag herangezogen werden.

Leistungen an mündige, in beruflicher Ausbildung sich befindende Kinder können im Rahmen des Kinder- oder Unterstützungsabzuges (vgl. LU StB Weisungen StG § 42 Nr. 2, 3 und 5) berücksichtigt werden.

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