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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Übersicht
 Altersrenten
 Hinterlassenenrenten
 Verschiedenes
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
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 Weisungen StG § 29 Nr. 2 

2. Altersrenten

Eine einfache Altersrente wird ausbezahlt, wenn Männer das 65. und Frauen das 64. Altersjahr erfüllt haben. Anstelle der Ehepaaraltersrente entsteht somit ein Anspruch auf zwei einfache Altersrenten, die infolge des Splittings und Erziehungsgutschriften (Einkommen des einen Ehegatten werden während der Ehe je zur Hälfte auf dem individuellen Konto des andern gutgeschrieben) unterschiedlich hoch sein können. Das Total der beiden einfachen Altersrenten beträgt maximal 150 % der maximalen Altersrente.

Entwicklung des Rentenalters der Ehefrauen (10. AHV-Revision)

Jahr

Rentenalter der Frauen

betroffene Jahrgänge

bis 2000

62

1938 und älter

2001 bis 2004

63

1939 bis 1941

ab 2005

64

ab 1942

Anspruch auf eine AHV-Zusatzrente

- haben rentenberechtigte Ehemänner, deren Ehefrau im Jahre 1941 oder früher geboren ist und selber keinen eigenen Rentenanspruch hat;
- haben Personen, unabhängig vom Geburtsjahr des Ehegatten, die unmittelbar vor der Entstehung des Anspruchs auf eine Altersrente eine Zusatzrente der IV bezogen haben;
- hat eine geschiedene Frau, sofern diese für die ihr zugesprochenen Kinder überwiegend aufkommt und selbst keine Alters- oder Invalidenrente beanspruchen kann;

Die AHV-Zusatzrente beträgt 30 % der einfachen Altersrente.

Anspruch auf eine IV-Zusatzrente hat eine invalide verheiratete Person für ihren Ehegatten, sofern sie unmittelbar vor ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Die IV-Zusatzrente beträgt 30 % der einfachen IV-Rente des Ehepartners.

Die Kinderrente beträgt für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr, bzw. für Kinder, die in Ausbildung stehen, bis zum vollendeten 25. Altersjahr je 40 % der einfachen Altersrente. Der Höchstbetrag bei gleichzeitigem Anspruch auf zwei Kinderrenten für das gleiche Kind liegt bei 60 % der maximalen Altersrente. Für die Besteuerung vgl. Ziffer 5.

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