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Ist die steuerpflichtige Person im Bemessungsjahr erwerbstätig oder bezieht sie Ersatzeinkünfte (Arbeitslosen- oder andere Taggelder)?
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Stammt die aufgelegte Bescheinigung von einer anerkannten Vorsorgeform gemäss Liste der EStV?
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Handelt es sich bei der aufgelegten Bescheinigung um ein offizielles oder von der Eidg. Steuerverwaltung genehmigtes Formular?
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Wurden die geltend gemachten Beiträge im massgebenden Bemessungsjahr einbezahlt? Ausnahmen beachtet?
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Ist die steuerpflichtige Person bereits in der 2. Säule versichert?
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wenn ja: sind die Beitragsgrenzen eingehalten? Bei Überschreitung: Aufrechnung und Schreiben an die steuerpflichtige Person.
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wenn nein: ist die Beitragsgrenze von maximal 20 % des Erwerbseinkommens (nach Abzug der AHV/IV/EO/ ALV/NBUV-Beiträge eingehalten? Bei Überschreitung: Aufrechnung und Schreiben an die steuerpflichtige Person.
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