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4. Fahrkosten im Zusammenhang mit der Einnahme des Mittagessens am Wohnort
Fahrkosten im Zusammenhang mit der Einnahme des Mittagessens am Wohnort können nur insoweit abgezogen werden, als sie die Mehrkosten für auswärts eingenommene Mittagsverpflegung nicht übersteigen (VGE vom 2.11.1987 i.S. W.). Sie betragen demnach bis und mit Steuerperiode 2006: höchstens Fr. 14.-- pro Tag oder Fr. 3'000.-- pro Jahr; ab Steuerperiode 2007 Fr. 15.-- pro Tag oder Fr. 3'200.-- pro Jahr.
Steht eine Betriebskantine oder ein Personalrestaurant für die verbilligte Einnahme des Mittagessens zur Verfügung, so ist nur ein Fahrkostenabzug in Höhe des halben Abzuges für Verpflegungsauslagen gegeben, wenn Steuerpflichtige aus privaten Gründen in der Mittagspause zur Einnahme des Mittagessens nach Hause fahren. Auf gemeinsame Einnahme der Mahlzeit mit der Familie besteht bei der Bemessung des Abzugs kein Anspruch (VGE vom 9.10.1991 i.S. C).
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