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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Pauschalabzug
 Nachweis höhere Kosten
 Spesenentschädigung
 Einzelne Berufskategorien
 Expatriates
 Schularztpraxis / Schulzahnpflege
 Nebenerwerb
 Behördenmitglieder
 Berufskosten der Feuerwehr
 Trainer und Funktionäre von Sportvereinen
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
 Feedback
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 Weisungen StG § 33 Nr. 3 

8. Trainer und Funktionäre von Sportvereinen

Es sind sämtliche Zahlungen und Leistungen an Trainer und Funktionäre im Nebenerwerb von Vereinen, Donatorenclubs, Sponsoren oder dergleichen, unabhängig von deren Höhe zu deklarieren, mit Ausnahme von Jugend- und Sport Beiträgen bis Fr. 2'200.-- (bei Beiträgen von mehr als Fr. 2'200.-- ist die Differenz deklarationspflichtig).

Es ist keine Unterscheidung zwischen Lohn und Spesen zu machen. Die Auslagen können  von den gesamten Einkünften pauschal abgezogen werden. Der Abzug berechnet sich wie folgt:

Pauschalabzug, Minimum

Fr. 2'400.--

+ 20% auf den Fr. 2'400.-- übersteigende Entschädigung, jedoch höchstens

Fr. 4'800.--

Beispiel                
Lohn (Ziffer 1 Lohnausweis)   Fr.   8'000.--
Spesen gem. Absprache Verein/Trainer (Ziffer 2 Lohnausweis)   +Fr.   6'000.--
J+S-Beiträge Fr.   1'050.--  
./. steuerfreier Betrag (bis Fr. 2'200.--) -Fr.   1'050.-- +Fr.           -.--
Total Entschädigungen (Ziffer 8 Lohnausweis)   Fr. 14'000.--
     
Berechnung des AHV-Beitrags    
     
Total Entschädigungen Fr. 14'000.--  
./. Pauschalabzug -Fr.   2'400.--  
./. 20% von Fr. 11'600.-- (14'000.-- ./. 2'400.--) -Fr.   2'320.--  
AHV-pflichtiges Einkommen Fr.  9'280.--  
     
AHV-Beitrag 6.05% von Fr. 9'280.--   -Fr.      561.--
Nettolohn (Ziffer 11 Lohnausweis)   Fr. 13'439.--
Übertrag in Ziffer 104 bzw. 105 der Steuererklärung    
     
Pauschalabzug vom Bruttobetrag Fr.   2'400.--  
20% von Fr. 11'600.-- (14'000.--./. 2'400.--) +Fr.   2'320.-- -Fr.   4'720.--
Übertrag in Ziffer 236 bzw. 237 der Steuererklärung (Formular Berufsauslagen)    
     
steuerbares Einkommen   Fr. 8'719.--

Der AHV-pflichtige Lohn wird nach den gleichen Kriterien wie bei den Staats- und Gemeindesteuern und direkten Bundessteuer berechnet.

Anstelle des Pauschalabzugs können effektiv entstandene höhere Auslagen geltend gemacht werden, sofern diese belegsmässig ausgewiesen werden. Bei den Fahrkosten ist dabei darauf zu achten, dass grundsätzlich nur die Fahrten zu den Spielen, Wettkämpfen und Trainings der eigenen Mannschaft in Abzug gebracht werden können. Bei Geltendmachung von zusätzlichen Fahrkosten (Spiel- und Wettkampfbeobachtungen etc.) sind diese nachzuweisen und es ist ein Privatanteil anzurechnen.

Werden für eine im Hauptberuf ausgeübte Erwerbstätigkeit an Stelle des pauschalen Lohnabzuges der Abzug der ausgewiesenen höheren tatsächlichen allgemeinen Berufsunkosten geltend gemacht, sind auch für die Nebenerwerbstätigkeit nur die tatsächlichen Berufsunkosten abzugsberechtigt.

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