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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
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 Weisungen StG § 40 Nr. 10 

Parteispenden

1. Staats- und Gemeindesteuern

Zuwendungen und Beiträge an die im Kantonsrat vertretenen Parteien (Schweizerische, Kantonal- und Orts-Parteien) abzugsberechtigt. Die Zuwendungen müssen in der Steuerperiode mindestens Fr. 100.-- erreichen und dürfen insgesamt 10 % der um die Aufwendungen nach den §§ 33 - 40 Abs. 1g StG verminderten steuerbaren Einkünften (§§ 23 - 30 StG) nicht übersteigen. In den Steuerperioden 2007 bis 2010 beträgt der Abzug maximal Fr. 5'000.--. Ab der Steuerperiode 2011 beträgt der Abzug maximal Fr. 5'300.--. Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode bzw. Steuerpflicht (§ 14 StV).

Folgende Parteien sind im Kantonsrat vertreten:

  • Christlichdemokratische Volkspartei CVP
  • Freisinnig-Demokratische Partei (Liberale Partei FDP (LPL)
  • Grüne Kanton Luzern
  • Schweizerische Volkspartei SVP
  • Sozialdemokratische Partei SP
  • Grünliberale Partei GLP (ab 2011)
  • Jungsozialistinnen Luzern JUSO (ab 2011)

2. Direkte Bundessteuer

Bis und mit Steuerperiode 2010 sind Parteispenden bei der direkten Bundessteuer nicht abzugsberechtigt.

Gemäss Art. 33 Abs. 1i DBG sind die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen bis zum Gesamtbetrag von Fr. 10'000.-- (Steuerperiode 2011) bzw. Fr. 10'100.-- (Steuerperiode 2012) an politische Parteien abziehbar, die

  1. im Parteienregister nach Artikel 76a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte eingetragen sind,
  2. in einem kantonalen Parlament vertreten sind, oder
  3. in einem Kanton bei den letzten Wahlen des kantonalen Parlaments mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht haben.

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