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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Unterhaltskosten
 Betriebs- und Verwaltungskosten
 Energiesparmassnahmen
 Tabelle Liegenschaftsunterhalt
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
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 Weisungen StG § 39 Nr. 4 

2. Abgrenzung der Betriebs- und Verwaltungskosten von den Lebenshaltungskosten

Bei vermieteten Liegenschaften gehören zu den abziehbaren Betriebskosten: die wiederkehrenden Gebühren für Kehricht- und Abwasserentsorgung (nicht aber Gebühren die nach dem Verursacherprinzip erhoben werden); Strassenbeleuchtung und -reinigung; Strassenunterhaltskosten; Entschädigungen an den Hauswart oder die Hauswartin; Kosten der gemeinschaftlich genutzten Räume, des Liftes usw., soweit die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer hiefür aufzukommen hat.

Als abzugsfähige Betriebskosten gelten auch die Sachversicherungsprämien (Brand-, Glasbruch- Wasserschaden-, Gebäudehaftpflichtversicherungen), die Liegenschaftssteuer (LGVE 1988 II Nr.  8), sowie Perimeterbeiträge (LGVE 1992 II Nr. 12), soweit sie nicht für wertvermehrende Aufwendungen geleistet werden.

Bei vermieteten Liegenschaften gehören die Kosten für die Liegenschaftsverwaltung durch Dritte, mit Ausnahme der Erstvermietungskosten, zu den abzugsfähigen Kosten. Auch die Verwaltungskosten beim selbstgenutzten Stockwerkeigentum gelten als abzugsfähige Kosten. Nicht abzugsfähig sind hingegen die Entschädigungen für die eigene Arbeit der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers.

Bei selbstgenutzten Liegenschaften zählen die Aufwendungen für Stromverbrauch, Heizung, Warmwasseraufbereitung, sowie die nach dem Verursacherprinzip erhobenen Gebühren (z.B. Wasserzins, Kehrichtgebühren, Betriebsbeiträge an die ARA, TV-Anschlussgebühren) grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten (VGE vom 9.8.1999 i.S. T.). Auch die Grundgebühren für Wasserversorgung, Abwasser- und Kehrichtentsorgung gelten als nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten (VGE vom 19.10.2004 i.S. K.). Bei vermieteten Liegenschaften sind diese Kosten nur abzugsfähig, sofern sie den Mieterinnen und Mietern nicht weiterverrechnet wurden.

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