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 Steuerbuch
 Band 1
 Vorbemerkungen
 Abkürzungsverzeichnis
 Allgemeine Bestimmungen
 Steuerpflicht
 Einkommenssteuer
 Steuerbare Einkünfte
 Familienzulagen
 Einkommen gemäss Lohnausweis
 Naturalleistungen
 Einkommen diverser Berufsgattungen
 Entschädigung für Feuerwehr-/ Zivilschutzdienst
 Angehörigen eines Ordens
 Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
 Eigenleistungen
 Nebenerwerb
 Rückkaufsfähige Kapitalversicherung mit Einmalprämie
 Wertschriften und Guthaben
 Teilbesteuerung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen
 Vermietung und Wohnrecht
 Ordentliche Bemessung
 Ausserordentliche Bemessung
 Liegenschaft im Baurecht
 Herabsetzung Mietwert in Härtefällen
 Unternutzungsabzug Bundessteuer
 Begründung von Dienstbarkeiten
 Einkünfte aus Vorsorge
 Einkünfte aus der 1. Säule
 Einkünfte aus der 2. Säule
 Einkünfte aus der Säule 3a
 Leibrenten und Verpfründungen
 Übersicht über die Besteuerung von Versicherungsleistungen
 Renten für Vorperioden
 Ersatzeinkünfte
 Lotteriegewinne
 Unterhaltsbeiträge
 Steuerfreie Einkünfte
 Fahrkosten zum Arbeitsort
 auswärtige Verpflegung Schicht- oder Nachtarbeit/ auswärtigen Wochenaufenthalt
 Übrige berufsbedingte Kosten
 Weiterbildungs- und Umschulungskosten
 Kosten für Vermögensverwaltung
 Abzug für Gebäudeunterhalt
 Pauschale Liegenschafts- und Verwaltungskosten
 Tatsächliche Liegenschaftsunterhalts- und Verwaltungskosten
 Unterhaltskosten
 Betriebs- und Verwaltungskosten
 Energiesparmassnahmen
 Tabelle Liegenschaftsunterhalt
 -Aussenwände
 -Dächer
 -Wände im Innern / Decken
 -Bodenbeläge
 -Wohneinrichtung
 -Heizung / Lüftung
 -Sanitäre und elektrische Installationen
 -Umgebung
 -Verschiedenes
 -Betriebs- und Verwaltungskosten
 Kosten denkmalpflegerische Arbeiten
 Schuldzinsen
 Dauernde Lasten und Leibrenten
 Unterhaltsbeiträge
 Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
 Abzug für Beiträge an die anerkannten Vorsorge- formen (Säule 3a)
 Versicherungsprämien und Sparkapitalien
 AHV-Beitragspflicht
 Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten
 öffentliche und gemeinnützige Zwecke
 Parteispenden
 Zweitverdienerabzug
 Wahlkampfkosten
 Sozialabzüge
 Kinderabzug
 Übersicht über die Abzüge und Steuertarife
 Kinderbetreuungsabzug
 Unterstützungsabzug
 Vermögenssteuer
 Zeitliche Bemessung
 Steuerberechnung
 Feedback
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 Weisungen StG § 39 Nr. 4 

4. Liegenschaftsunterhalt, Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

Grundstücke des Privatvermögens

Abzüge:
Investitionen in umweltschonende Technologien wie Erd-/Luftwärmepumpen, Pellet-Heizungen, solare Warmwasser- und Heizungsanlagen sowie Photovoltaik-Anlagen können bei bestehenden Bauten bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (falls für die betreffende Steuerperiode der effektive Unterhaltskostenabzug gewählt wurde). Dagegen gelten solche Investitionen bei einem Neubau oder neubauähnlichen Umbau bei der direkten Bundessteuer als nicht abzugsfähige Anlagekosten.

Bei den Staats- und Gemeindesteuern ist der erstmalige Einbau solcher umweltschonender Technologien weder bei Neubauten noch bei bestehenden Bauten abzugsfähig. Sie sind anlässlich der nächsten steuerbegründenden Veräusserung des Grundstücks bei der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig, soweit sie als Anlagekosten gelten und nicht durch Subventionen gedeckt sind (vgl. Luzerner Steuerbuch Bd. 1 Weisungen StG § 39 Nr. 4 Ziff. 3 u. Ziff. 4.6; Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer, SR 642.116; Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, SR 642.116.1).

Einspeisevergütungen:
Entschädigungen für die Lieferung von Energie (insbesondere Strom) aus solchen Anlagen stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar. Falls aber die Stromerzeugung den Eigenverbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum nicht übersteigt, ist auf die Aufrechnung eines Ertrags zu verzichten. Befindet sich die Anlage im Besitz des Netzbetreibers, qualifizieren sich die vereinnahmten Entschädigungen vollumfänglich als steuerbare Mieteinnahmen.

Subventionen:
Bei der direkten Bundessteuer werden Subventionen für solche Anlagen bei Neubauten und neubauähnlichen Umbauten als nichteinkommens-wirksame Minderung der Anlagekosten behandelt; im Fall von bestehenden Bauten führen sie zu einer entsprechenden Kürzung des effektiven Unterhaltskostenabzugs.

Bei den Staats- und Gemeindesteuern werden Subventionen für den Ersteinbau solcher Anlagen in Neubauten und in bestehende Bauten nicht besteuert. Sie werden aber bei der nächsten steuerbegründenden Veräusserung des Grundstücks durch Abzug vom Anlagewert mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst (§ 13 Abs. 3 GGStG; vgl. Luzerner Steuerbuch Bd. 1 Weisungen StG § 23 Nr. 1 Ziff. 1).

Grundstücke des Geschäftsvermögens

Der Betrieb einer entsprechenden (Photovoltaik-)Anlage stellt bei einer selbstbewohnten oder vermieteten Liegenschaft des Privatvermögens keine selbständige Erwerbstätigkeit dar. Eine solche liegt nur dann vor, wenn das Grundstück (im Rahmen der Präponderanzmethode ohne Einbezug der Anlage) als Geschäftsvermögen qualifiziert wird.

Liegt ein Grundstück des Geschäftsvermögens vor, gehört die darauf stehende entsprechende Anlage somit ebenfalls zum Geschäftsvermögen und ist zu aktivieren. Einspeisevergütungen und Subventionen gelten als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (bzw. als Gewinn bei juristischen Personen). Einmalige Subventionen können als Sofortabschreibung aufwandwirksam geltend gemacht werden.

Übersicht (PDF-Datei)

4.1 Aussenwände
  -      Fassaden, Fenster, Balkone, Storen und Fensterläden im allgemeinen
  - Fassadenrenovationen
  - Fenster, Vorsatzfenster, Windfang, Fensterscheiben
  - Sonnenstoren, Fensterläden, Rollläden
  - Balkone, Gerüstungen, Brandmauer, Wintergarten
 
4.2 Dächer
  - Flachdächer
  - Giebeldächer, Estricheinbau
  - Spenglerarbeiten
  - Unterdach, Blitzableiter
  - Estrichausbau, Hausbock und Schwamm
 
4.3 Wände im Innern / Decken
  - Maler- und Tapezierarbeiten, Wand- und Deckenverkleidungen,
  - Türen im allgemeinen
  - Wand- und Deckenverkleidungen als Ersatz für fällige
  - Gipser- und Malerarbeiten
  - Plattenarbeiten, Fliesen
  - Trennwände erstellen
  - Türen, Kipptore (Garagen)
  - Treppen, Treppenhaus, Geländer
  - Aufzug, Lift
 
4.4 Bodenbeläge
  - Wohnfläche (heizbar)
  - Balkon, Terrassen
 
4.5 Wohneinrichtung
  - Kücheneinrichtungen im allgemeinen
  - Küchenkombinationen inklusive Folgekosten
  - Kochherd, Backofen
  - Kühlschrank, Tiefkühlschrank
  - Geschirrspühlmaschine, Einbauschränke
  - Badezimmer - Modernisierung, Umbau bestehender Badeeinrichtung
  - Ersatz sanitäre Apparate, Waschmaschine, Tumbler
 
4.6 Heizung / Lüftung
  - Ersetzen des Heizkessels, Brenners, Ofens usw.
  - Durchlauferhitzer
  - Ortsfeste elektrische Widerstandsheizung
  - Umstellen der Energie, Alternativsysteme
  - Umstellen auf Elektro-, Raumspeicher-, Gas- oder andere Systeme
  - Alternativsysteme
  - zusätzliche Installationen im allgemeinen
  - Wandstrahler, Cheminée und Cheminéeöfen, Kaminanlagen,
  - Boiler
     
4.7 Sanitäre und elektrische Installationen
  - Leitungen im allgemeinen
  - Sanitäre und Heizungs-Verteilung, Wasser-Enthärtungsanlagen
  - Heizkörper
  - Elektrische Installationen im allgemeinen
  - Antennen, Anschluss an Gemeinschaftsanlagen
  - Brandverhütung, Alarmanlage
  - Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme
     
4.8 Umgebung
  - Garten- und Umgebungsarbeiten, Terraingestaltung, Neugestaltung
  - Feste Einfriedung, Stütz- und Gartenmauer
  - Zufahrt, Vorplatz, Bodenverbesserung, Gartensitzplatz
  - Kanalisation und Hauszuleitungen im allgemeinen
  - Kanalisation, Dolen, Gruben, Schächte, Benzinabschneider
  - Wasser- und Hauszuleitungen, Trennsystem, Drainage
  - Entfeuchten der Kellerwände
     
4.9 Verschiedenes
  - Abbrucharbeiten, Transporte in Deponie, Deponiegebühren
  - Anwaltskosten, Mutationskosten, Anstösserbeitrag an Gemeinden
  - Architekten- und Ingenieurhonorare
  - Baubewilligung und Bauprojektkosten
  - Quartierplanungskosten
     
4.10 Betriebs- und Verwaltungskosten
  - Kosten für Heizung- und Warmwasseraufbereitung
  - Kosten für Verwaltung inklusive Nebenkosten
  - Nebenkosten
  - Versicherungen
   

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