|
7. Berufskosten der Feuerwehr
Von den Entschädigungen kann ab 1.1.2007 vom Kader der Ortsfeuerwehren (Milizangehörige) der Pauschalabzug für nebenamtliche Behördenmitglieder analog gemacht werden. Die Pauschale beträgt ab Steuerperiode 2007 Fr. 2'400, zuzüglich 20% auf den Fr. 2'400 übersteigenden Entschädigungen, höchstens jedoch insgesamt Fr. 4'800. Diese Pauschale kann auch in Anspruch genommen werden, wenn gemäss der "Grundsatzregelung Entschädigung in der Feuerwehr" vom 10. November 2008 die Spesen und Berufsauslagen, die neben den Lohnzahlungen separat ausgerichtet werden, tiefer sind.
Beispiel: Entschädigung Feuerwehrkommandant gemäss "Grundsatzregelung":
|
Total Nettolohn gem. Lohnausweis Ziff. 11
|
|
Fr. 4'320.00
|
|
Spesen- und Berufsauslagenentschädigung gem. Lohnausweis Ziff. 13.1.2
|
|
Fr. 1'180.00
|
|
Einkommen aus Nebenerwerb (Übertrag in Ziff. 104 bzw. 105 der Steuererklärung)
|
|
Fr. 5'500.00
|
|
Pauschalabzug:
|
|
|
- Minimum - zuzüglich 20% auf 3'100.00 (Übertrag in Ziff. 236 bzw. 237 Fragebogen Berufsauslagen)
|
Fr. 2'400.00 Fr. 620.00
|
- Fr. 3'020.00
|
|
Damit sind von den gesamten Entschädigungen netto steuerbar
|
|
Fr. 2'480.00
|
|