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 Steuerbuch
 Band 2
 Abkürzungsverzeichnis
 Unternehmenssteuerrecht
 Einfache Gesellschaften / Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
 Selbständige Erwerbstätigkeit
 Bewertung der Naturalbezüge
 Kapitalgewinne
 Überführung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen
 Landwirtschafliche Buchhaltung bzw. Aufzeichnungspflicht
 Grundsätze
 Mindestanforderung an Aufzeichnungen
 Mindestanforderung an Buchhaltungen
 Finanzierung durch Dritte
 Einkommenssteuerwert Liegenschaft
 Lidlohn
 Einkommen aus un- beweglichem Vermögen
 Veräusserung von Milchkontingenten
 Darlehen der Stiftung zur Erhaltung von bäuer- lichen Familienbetrieben
 Wertberichtigungen / Abschreibungen von Land und Wald
 Bewertung des beweg- lichen Vermögens
 Kapitalgewinne von landwirschaftlichen Liegenschaften
 Liegenschaftsrechnung
 Schäden des Sturms "Lothar"
 Entschädigungen für Naturwaldreservate
 Stilllegungsbeiträge
 Umschulungsbeihilfen
 Strom-Durchleitungsrechte CKW
 Feuerbrandschäden
 Sozialversicherungsbeiträge
 Betreuung von Pflegekindern
 Umstrukturierungen nach Inkrafttreten des Fusionsgesetzes
 Versicherungsprämien bei selbständiger Erwerbstätigkeit
 Geschäftsmässig begründeter Aufwand
 Abschreibungen
 Gesetzliche Rückstellung
 Usanzmässige Rückstellungen
 Einzelfallbeurteilungen von Rückstellungen
 Ersatzbeschaffungen
 Ersatzbeschaffungen Landwirtschaft
 Verlustverrechnung und Sanierungen
 Steuer- und Bemessungsperiode bei juristischen Personen
 Steuerbefreiung Kanton / Gemeinden
 Steuerbefreiung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
 Steuerbefreiung juristischer Personen
 Steuerbefreiung der Kirchgemeinden
 Steuerbefreiung der Stifte, Klöster und privater kirchlicher Institutionen
 Rückstellungen von Wasserversorgungsträgern
 Rückstellungen von Strassengenossenschaften
 Vereine / Stiftungen / übrige juristische Personen
 Beteiligungsgesellschaften
 Holdinggesellschaften
 Verwaltungsgesellschaften
 Verdecktes Eigenkapital
 Minimalsteuer
 Höchstbelastung von Korporationsgemeinden
 Quellensteuern
 Verfahren
 Steuerausscheidung
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 Weisungen StG § 25 Nr. 5.1 

2. Mindestanforderungen an Aufzeichnungen

Wenn keine Buchhaltung geführt wird, sind die folgenden Mindestanforderungen der Aufzeichnungspflicht zu erfüllen:

  • Fortlaufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben (Kassa-, Bank- und Postkontobücher);
  • Zu jedem Eintrag in die Bücher gehört ein Beleg;
  • Am Ende des Geschäftsjahres ist ein Inventar aufzunehmen (Maschinen, Vieh, Vorräte, Guthaben, Kreditoren usw.);
  • Berücksichtigung der Naturallieferungen und -bezüge;
  • Die Naturallieferungen und -bezüge aus dem Betrieb sind laufend nachzuführen und zu Marktpreisen zu bewerten oder am Ende des Geschäftsjahres aufgrund der Normzahlen zu verbuchen;
  • Am Jahresende: Zusammenstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben sowie der Privatentnahmen und -einlagen;
  • Verbuchung der Privatanteile Auto, Strom, Telefon, Heizung, Löhne usw.

Zu beachten:

Bei Aufzeichnungen nach den Mindestanforderungen gilt:

  • Keine Abgrenzung der Guthaben und laufenden Schulden bei der Einkommensermittlung;
  • Keine Abgrenzung von transitorischen Aktiven und Passiven bei der Einkommensermittlung;
  • Aufzeichnungen müssen rechtsgültig unterschrieben werden.
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