Weisungen StG § 25 Nr. 5.13 Umschulungsbeihilfen
Der Bund bezahlt aufgrund der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen (SBMV; SR 914.11) Umschulungsbeihilfen an selbständige Landwirte und Landwirtinnen. Diese Umschulungsbeihilfen umfassen Umschulungskosten und Beiträge an die Lebenshaltungskosten.
Es muss keine Unterstützungsbedürftigkeit vorliegen, um Umschulungsbeihilfen zu erhalten. Es handelt sich deshalb nicht um steuerbefreite Unterstützungsleistungen.
Umschulungsbeihilfen sind Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, da die selbständige Erwerbstätigkeit Voraussetzung für deren Ausrichtung ist.
Die effektiv anfallenden Umschulungskosten können beim selbständigen Einkommen als Aufwand geltend gemacht werden.
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