Weisungen StG § 145 Nr. 1 Steuerformulare mit dem PC
(als Merkblatt auch unter www.steuern.lu.ch Steuererklärung)
1. Steuerformulare mit dem PC
Für die jeweilige Steuerperiode können mit dem PC erstellte Steuerformulare eingereicht werden. Für die rationelle Bearbeitung der über 220’000 Steuererklärungen bitten wir Sie, die nachfolgend genannten Anforderungen zu beachten.
Das Wichtigste auf einen Blick
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PC-Steuerformulare müssen identisch sein mit den Originalformularen.
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Es sind die unterzeichneten Ausdrucke einzureichen.
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Das PC-Programm muss ein Datenblatt (mit Bar-Code) erstellen, das ebenfalls zu unterzeichnen und einzureichen ist.
2. Elektronische Formulare der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern
Die Dienststelle Steuern bietet ab Anfang Februar des der Steuerperiode folgenden Jahres ein Windows-, Linux- und mac- taugliches Programm zum Ausfüllen der Steuerformulare auf dem Internet an (www.steuern.lu.ch). Es wurden Plausibilitätsprüfungen eingebaut und Daten aus den Vorperioden können teilweise übernommen werden. Es steht ebenfalls eine CD-ROM zur Verfügung. Diese kann bei den Gemeindesteuerämtern bezogen werden. Die Steuererklärung kann noch nicht elektronisch eingereicht werden.
3. PC-Programme von privaten Anbietern
Für PC-Programme mit grösserem Funktionsumfang wird auf die im Handel erhältliche Produkte von privaten Anbietern verwiesen. Es ist jedoch erforderlich, dass diese Programme den von den Steuerbehörden verlangten Bar-Code generieren.
Einige PC-Programme bieten die Möglichkeit, die amtlichen Originalformulare zu beschriften. So bearbeitete Formulare werden gerne entgegengenommen. Bitte beachten Sie aber, dass die Originalformulare (A3-Format) für das Bedrucken nicht zerschnitten werden dürfen.
4. Ausdruck von Formularen
4.1 Mindestanforderungen für PC-Steuerformulare
PC-Steuerformulare werden akzeptiert, falls
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a.
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sie identisch mit den Originalformularen sind. Folgende Abweichungen zu den Originalformularen sind zulässig: Farbe: es ist schwarz auf weisse A4-Blätter zu drucken; Blindfarbe (orange) ist zu ignorieren; A3-Bogen (Steuererklärung, Wertschriftenverzeichnis, Fragebogen Selbständigerwerbende, Fragebogen Landwirtschaft) können in einzelne A4-Blätter aufgeteilt werden; nicht notwendig ist rückseitiges Bedrucken und die Aufnahme der Wappen im Logo;
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b.
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sämtliche Ausdrucke zur Identifikation mindestens mit der neuen AHV-Nr. versehen werden. Die neue AHV-Nr. befindet sich auf Seite 1 der vom Steueramt zugestellten Steuererklärung;
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c.
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die Ausdrucke an den dafür vorgesehenen Stellen datiert und unterschrieben werden.
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Wenn Sie Probleme mit dem Drucken der Steuererklärung haben, versuchen Sie bitte über den auf der Steuer-CD mitgelieferten PDF-Writer zu drucken.
4.2 Was mache ich mit den zugestellten amtlichen Originalformularen?
Bitte kontrollieren Sie die vom Steueramt auf die Originalformulare aufgedruckten Angaben (Adressen usw.). Korrigieren und vermerken Sie darauf allfällige Fehler. Übernehmen Sie auch alle vorgedruckten Angaben auf Ihre PC-Steuererklärung.
Wenn Sie eine PC-Steuererklärung einreichen, die den vorgenannten Anforderungen genügt, erübrigt es sich, Ihre Deklaration auf die Originalformulare zu übertragen und diese zu unterzeichnen.
Wir bitten Sie aber trotzdem, die Originalformulare mit der PC-Steuererklärung zurückzusenden. So ist schnell feststellbar, ob die vorgedruckten Angaben eine Änderung erfahren oder nicht. Ihre Vermerke über korrigierte Vordrucke sind schnell ersichtlich. Über den vorgedruckten Strich-Code sind die Steuererklärungen rasch zu erfassen. Ferner können sie als Aktenmappe verwendet werden.
Reichen Sie mit den Formularen ebenfalls das mit dem PC-Programm ausgedruckte Datenblatt ein. Der darauf ausgedruckte Bar-Code enthält die Informationen Ihrer Steuererklärung in maschinell lesbarer Form.
5. Folgen bei Nichtbeachten der Anforderungen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen der in diesem Merkblatt genannten Anforderungen die Steuerbehörden Formulare zurückweisen können. Sie werden ausgefüllte amtliche Originalformulare oder PC-Formulare verlangen, die den genannten Anforderungen genügen.
Dies gilt auch für mit PC erstellte Steuerformulare, die ohne Bar-Code-Blatt eingereicht werden. Das Bar-Code-Blatt ist erforderlich, weil die Steuerämter damit die Möglichkeit haben, die Daten automatisch zu erfassen. Dies verringert den administrativen Aufwand.
6. Auskunft
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das Steueramt Ihrer Gemeinde
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Hotline der Dienststelle Steuern
(siehe Internet bzw. Beilage zur CD-ROM)
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