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 Steuerbuch
 Band 3
 Abkürzungsverzeichnis
 Grundstückgewinnsteuer
 Vorbemerkungen
 Gegenstand der Steuer
 Veräusserung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
 Ausserkantonaler Liegenschaftshandel
 Begiff des Grundstücks
 Zivilrechtliche Veräusserung
 Wirtschaftliche Veräusserung
 Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrecht
 Eintritt in Kauf- oder Kaufvorvertrag
 Belastung mit Dienstbarkeiten
 Überführung ins Geschäftsvermögen
 Beteiligungsrechte an Immobiliengesellschaften
 Steueraufschub
 Erbgang und Schenkung
 Eigentumswechsel unter Ehegatten
 Landumlegungen
 Ersatzbeschaffung steuerbefreiter Institutionen
 Umstrukturierungen
 Ersatzbeschaffung in der Landwirtschaft
 Ersatzbeschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
 Weiterveräusserung des Ersatzobjekts
 Steuerbefreiung
 Steuerschuldner/in
 Grundstückgewinn
 Erwerbspreis
 Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen
 Altbesitz
 Abzüge vom Erwerbspreis
 Zuschläge zum Erwerbspreis
 Erwerbskosten
 Mäklerprovisionen
 Wertvermehrender Aufwand
 Verwahrlosung des Grundstücks
 Erschliessungskosten
 Entschädigungen für Dienstbarkeiten / Grundlasten
 Verhältnis zur Einkommenssteuer
 Versicherungsleistungen / Subventionen
 Anlagewert bei Teilveräusserung
 Veräusserungswert
 Veräusserungspreis
 Abzüge vom Veräusserungspreis
 Übernahme der Grundstückgewinnsteuer
 Verlustausgleich
 Steuersatz
 Steuerfuss
 Besitzdauer
 Verfahren
 Veranlagungsbehörde
 Veräusserung ohne Grundbucheintrag
 Veranlagung
 Veranlagungsentscheid
 Amts- und Mitwirkungspflichten
 Einspracheverfahren
 Beteiligung mehrerer Gemeinden
 Fälligkeit
 Verzugszins
 Akontorechnung und Ausgleichszinsen
 Zahlungserleichterungen und Erlass
 Pfandrecht
 Auskunft über Pfandrechte
 Veranlagungverjährung
 Bezugverjährung
 Revision
 Revision auf Begehren der Steuerpflichtigen
 Revision von Amtes wegen
 Berichtigung
 Nachsteuer
 Steuerstrafrecht
 Steuerstrafverfahren
 Verwaltungsgerichtsbeschwerde
 Aufteilung des Steuerertrags
 Übergangsrecht
 Anhang
 Anhang 1
 Anhang 2a
 Anhang 2b
 Anhang 3
 Anhang 4
 Anhang 5
 Anhang 6
 Anhang 7
 Handänderungssteuer
 Erbschaftssteuer
 Nachträgliche Vermögenssteuer
 Feedback
 Steuern
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 Weisungen GGStG Anhang 5 
KANTON LUZERN  
Gemeinde.................................................... Kontroll Nr................................
       
   
   
AKONTORECHNUNG
gemäss § 31 Abs. 3 Grundstückgewinnsteuergesetz (GGStG)
_________________________________________________
   
   
I. Sachverhalt
Verkäuferschaft .................................................................................................
Käuferschaft .................................................................................................
Objekt .................................................................................................
Datum der Veräusserung .................................................................................................
   
   
II. Berechnung des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrags
   
A. Provisorischer Veräusserungswert Fr. .............
   
   
B. Provisorischer Anlagewert Fr. .............
   
   
C. Provisorischer Grundstückgewinn  
  Veräusserungswert Fr. .............
  Anlagewert Fr. .............
  Grundstückgewinn Fr. .............
   
   
D. Akontorechnungsbetrag
  Einfacher Steuersatz    Fr..............  
  Steuerbetrag bei 4,2 Einheiten Fr. .............
  Ermässigung bei einer Besitzdauer von ........ Jahren ....... % Fr. .............
  Zuschlag bei einer Besitzdauer von ....... Jahren ....... % Fr. .............
  Fr. .............
   
III. Rechtsspruch
1. ................................. .....................................(Name und Adresse der veräussernden Person) schuldet aufgrund der provisorischen Grundstückgewinnsteuerberechnung eine Akontozahlung von Fr. .....................
2. Die Akontozahlung wird mit Eintritt der Rechtskraft der Akontorechnung fällig und ist an ...................................... (Amtsstelle und Konto angeben) zu bezahlen. Nach Ablauf der Einsprachefrist ist der zu bezahlende Steuerbetrag gemäss dem jeweils vom Regierungsrat festgelegten Zinssatz zu verzinsen. Eine Einsprache hemmt den Zinsenlauf nicht.
3. Für die Steuerforderung samt Verzugszins besteht ein den eingetragenen Pfandrechten im Range unmittelbar vorgehendes gesetzliches Pfandrecht ohne Eintragung nach Massgabe von Art. 836 Abs. 2 ZBG für die Dauer von zwei Jahren seit Eintritt der Fälligkeit (§ 32 GGStG).
4. Gegen diese Akontorechnung kann binnen 30 Tagen seit Zustellung bei ................................... (Gemeinderat bzw. eine von ihm bezeichnete Verwaltungsstelle) Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Dabei kann nur die Steuerhoheit bestritten oder glaubhaft gemacht werden, dass der mutmassliche Steuerbetrag tiefer ist als die in Rechnung gestellte Akontozahlung (vgl. § 195 Steuergesetz). Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
   
   
Zustellung dieses Entscheides an:
- steuerpflichtige Person(en) per Einschreiben
- (Käuferschaft, sofern diese die Steuer übernommen hat; per Einschreiben)
- Regierungsstatthalteramt
- (intern nach Bedürfnis)
   
   
Ort und Datum:
.............................................................................
   
   
   
   
   
Zugestellt am:......................................................
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