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Steuerbuch
Band 3
Abkürzungsverzeichnis
Grundstückgewinnsteuer
Vorbemerkungen
Gegenstand der Steuer
Veräusserung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Ausserkantonaler Liegenschaftshandel
Begiff des Grundstücks
Zivilrechtliche Veräusserung
Wirtschaftliche Veräusserung
Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrecht
Eintritt in Kauf- oder Kaufvorvertrag
Belastung mit Dienstbarkeiten
Überführung ins Geschäftsvermögen
Beteiligungsrechte an Immobiliengesellschaften
Steueraufschub
Erbgang und Schenkung
Eigentumswechsel unter Ehegatten
Landumlegungen
Ersatzbeschaffung steuerbefreiter Institutionen
Umstrukturierungen
Ersatzbeschaffung in der Landwirtschaft
Ersatzbeschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
Weiterveräusserung des Ersatzobjekts
Steuerbefreiung
Steuerschuldner/in
Grundstückgewinn
Erwerbspreis
Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen
Altbesitz
Abzüge vom Erwerbspreis
Zuschläge zum Erwerbspreis
Erwerbskosten
Mäklerprovisionen
Wertvermehrender Aufwand
Verwahrlosung des Grundstücks
Erschliessungskosten
Entschädigungen für Dienstbarkeiten / Grundlasten
Verhältnis zur Einkommenssteuer
Versicherungsleistungen / Subventionen
Anlagewert bei Teilveräusserung
Veräusserungswert
Veräusserungspreis
Abzüge vom Veräusserungspreis
Übernahme der Grundstückgewinnsteuer
Verlustausgleich
Steuersatz
Steuerfuss
Besitzdauer
Verfahren
Veranlagungsbehörde
Veräusserung ohne Grundbucheintrag
Veranlagung
Veranlagungsentscheid
Amts- und Mitwirkungspflichten
Einspracheverfahren
Beteiligung mehrerer Gemeinden
Fälligkeit
Verzugszins
Akontorechnung und Ausgleichszinsen
Zahlungserleichterungen und Erlass
Pfandrecht
Auskunft über Pfandrechte
Veranlagungverjährung
Bezugverjährung
Revision
Revision auf Begehren der Steuerpflichtigen
Revision von Amtes wegen
Berichtigung
Nachsteuer
Steuerstrafrecht
Steuerstrafverfahren
Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Aufteilung des Steuerertrags
Übergangsrecht
Anhang
Handänderungssteuer
Erbschaftssteuer
Nachträgliche Vermögenssteuer
Feedback
Steuern
Steuerbuch
Band 1
Band 2
Band 2a
Band 3
Band 4
Band 5
Weisungen GGStG § 47
Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Im Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht können neue Tatsachen geltend gemacht und neue Anträge (auch zu Ungunsten der Beschwerdeparteien) gestellt werden (§ 145 VRG; VGE vom 12.3.1992 i.S. S.).
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