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 Landwirtschaft Nr. 6 

Dauerbelege

Die Praxis zeigt, dass es bei jedem Steuerfall sinnvoll ist, eine Mappe mit Dauer-Belegen anzulegen, da diverse Unterlagen und  Informationen in späteren Veranlagungen wieder gebraucht werden. Bei Selbständigerwerbenden (Landwirtinnen und Landwirten) sind folgende Unterlagen abzulegen:

  • Kopie Handänderungsanzeige
  • Kopie Kaufvertrag Liegenschaft (mindestens diejenigen Seiten mit dem Kaufpreis, den Finanzierungs- und Kaufbedingungen)
  • Kopie Kaufvertrag Inventar inkl. Finanzierung
  • Kopie Pachtvertrag / Mietvertrag / Lohnmastvertrag
  • Stillegungsbeiträge
  • Berechnung Buchwert Liegenschaft per 1.1.1993
  • Aktuelle Katasterschatzungsanzeige
  • Aktuelles Blatt Wohnhaus / Anbauten für Mietwertberechnung
  • Bauabrechnung
  • Erbteilungs- und Schenkungsvertrag
  • Kopie Vorbezug 2. Säule
  • Meldung Anlagekosten (Revers)
  • Aufschub Grundstückgewinn
  • Kapitalgewinnbesteuerung

Weitere Unterlagen, welche zu den Dauerbelegen gehören, sind auf dem Deckblatt "Dauer-Belege" aufgelistet:

  • Wertmeldungen über auswärtiges Grundeigentum
  • Meldungen über Renten, Erbanfall und Schenkungen, Forderungen, Rechnungen und Zahlungen, Handänderungen, Einkommens- und Vermögensbestandteile, Aktienzeichnungen, Versicherungsauszahlungen, Lehrverhältnisse
  • Arztzeugnisse
  • Trennungs- und Scheidungsurteile
  • Rentenverfügungen
  • Verfügungen über Invaliditätsgrad
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