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Direktzahlungen: Informationsfluss
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern (lawa), Abteilung Landwirtschaft zahlt folgende Direktzahlungen aus:
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Direktzahlungen (gemäss Direktzahlungsverordnung; DZV)
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Ackerbaubeiträge (gemäss Ackerbaubeitragsverordnung; ABBV)
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Sömmerungsbeiträge (gemäss Sömmerungsbeitragsverordnung; SöBV)
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Öko-Qualitätsbeiträge (gemäss Öko-Qualitätsverordnung; ÖQV)
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Beiträge für Phosphor-Projekte Mittellandseen (gemäss Art. 62a Gewässerschutzgesetz)
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Zuschläge Naturschutzbeiträge (gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz; NHG)
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Ressourcenprojekt Stickstoff (Art. 77 LwG) ab 2009
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald sendet jeweils im Frühjahr des Folgejahres die Listen der ausbezahlten Beiträge an die Dienststelle Steuern.
Bemerkungen zum "Zusammenzug Direktzahlungen":
Die Direktzahlungen werden in der Regel jeweils in 2 Teilzahlungen ausbezahlt. Die erste Zahlung von ca. 50% der Vorjahresdirektzahlungen wird im Sommer, der Restbetrag in der Regel Ende November des Beitragsjahres ausbezahlt. Auf den Listen sind die Bruttobeiträge ersichtlich. Vom Bruttobeitrag werden noch die Beiträge an den Landw. Bildungsfonds und die Jahresbeiträge für den Luzerner Bauernverband abgezogen. Allfällige Rückforderungen von Beiträgen früherer Jahre sind im Bruttobeitrag nicht ersichtlich und müssen gegebenenfalls davon abgezogen werden. Als zusätzliche Information sind die SAK (Standard Arbeitskräfte) auf den Listen aufgeführt.
Auf der Liste "kantonale Abzüge/Zuschläge" sind folgende Informationen enthalten:
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Abzug Beitrag an Bauernverband
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Abzug Beiträge an den Landw. Bildungsfonds
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Zuschlag Beitrag Natur- und Heimatschutz (NHG)
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Phosphorprojekte
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Ressourcenprojekt Stickstoff ab 2009
Im "Zusammenzug Direktzahlungen" sind folgende Beiträge nicht enthalten:
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Die Kosten für Entbuschungsarbeiten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Für die selbe Fläche können nicht gleichzeitig Beiträge von der uwe und Direktzahlungen nach Art. 76 Bundesgesetz über die Landwirtschaft (SR 910.1) geltend gemacht werden.
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spätere Nachzahlungen, die nicht über LAWIS erfolgt sind
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Beiträge für das Phosphorprojekt an Luzerner Mittellandseen wie auch Beiträge gemäss Oekoqualitätsverordnung, die auch durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald ausgerichtet werden: Liste bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Fachbereich Direktzahlungen und Ressourcen.
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Sömmerungsbeiträge
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Wiederbewaldungsbeiträge
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Strukturbeiträge
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Feuerbrandbeiträge
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Umschulungsbeiträge
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