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 Weisungen StG § 179 Nr. 5 

Steuerausscheidung bei juristischen Personen und Personengesellschaften

1. Grundsätzliches

Für die Steuerausscheidung unter den Kantonen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Kreisschreiben (KS) der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK). Sie sind unter www.steuerkonferenz.ch zu finden. Massgebend für die Veranlagung juristischer Personen und Personengesellschaften sind die KS 15, 16 und insbesondere 17, 18, 24 und 27.

2. Änderungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit von juristischen Personen im interkommunalen Verhältnis während der Steuerperiode

Die in den KS SSK 15 - 18 dargelegte zeitliche Gewichtungsmethode findet auch bei Änderungen der wirtschaftlichen Zugehörigkeiten im interkommunalen Verhältnis Anwendung. In den folgenden Fällen partizipiert demnach das Nebensteuerdomizil anteilsmässig an den Gewinn- und Kapitalfaktoren, auch wenn die Anknüpfungspunkte für eine Steuerausscheidung während der Steuerperiode weggefallen oder erst während der Steuerperiode entstanden sind:

  • Begründung oder Liquidation einer Betriebsstätte ausserhalb der Sitzgemeinde oder Verlegung einer Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Luzern
  • Liegenschaftsmutationen (Kauf / Verkauf) von Grundstücken im Kanton Luzern
  • Verlegung des Sitzes von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Luzern
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